Psychologe - Psychotherapeut - Psychiater

Vielen Menschen fällt die Unterscheidung von Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie schwer. Alle Berufsfelder beschäftigen sich schließlich mit psychischen Problemen, Störungen und psychologischen Fragestellungen. Die folgende Darstellung soll dabei helfen, die Berufsgruppen vor allem aufgrund der Ausbildungen zu unterscheiden und ihnen auch, zumindest typische, Tätigkeitsbereiche zuzuordnen. In der Praxis gibt es zahlreiche Überschneidungen.
Je nach erworbenen Qualifikationen und zusätzlich absolvierten Ausbildungen bieten Angehörige aller fünf Berufsgruppen manchmal auch Beratung, Coaching, Supervision und Mediation an.


Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" und "Psychotherapeutin"

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin" dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt. Als Zusatzbezeichnung können PsychotherapeutInnen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Psychotherapieausbildung absolviert worden ist, anfügen. Z.B. Georg Müller, Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)

Die Psychotherapie-Ausbildung gliedert sich in ein psychotherapeutisches Propädeutikum und ein psychotherapeutisches Fachspezifikum. Das Propädeutikum ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen und dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind. Der zweite spezielle Teil, das Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer der anerkannten Psychotherapie-Methoden. Es setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.

Um PsychotherapeutIn zu werden muss man also nicht – wie häufig angenommen wird – Psychologie studieren. Allerdings gibt es für die Zulassung für das Propädeutikum und für das Fachspezifikum jeweils eine Reihe von Voraussetzungen. Das sind u.a. Altersgrenzen, (für das Präpädeutikum vollendetes 19. Lebensjahr und für das Fachspezifikum vollendetes 24. Lebensjahr) und bestimmte Ausbildungen, die man absolviert haben muss.

Personen mit einer o.a. Ausbildung werden in die beim Bundesministerium geführte PsychotherapeutInnen-Liste eingetragen. Vom Bundesministerium werden 22 Therapierichtungen anerkannt, die auf unterschiedliche Weise versuchen, Menschen mit psychischen Problemen zu helfen.
 

Psychotherapeutische Behandlung

Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Psychotherapiegesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.


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Berufsbezeichnung: Psychologe/Psychologin

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" ist berechtigt, wer die Universitäts-Studienrichtung Psychologie abgeschlossen hat. PsychologInnen arbeiten in der Forschung, Ausbildung und Beratung in verschiedensten Bereichen, u.a. als EntwicklungspsychologInnen, GerontopsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, Klinische PsychologInnen, MedienpsychologInnen, NotfallpsychologInnen, RechtspsychologInnen, SchulpsychologInnen, SportpsychologInnen, WirtschaftspsychologInnen, usw.

Ein Teil der Berufsbezeichnungen von PsychologInnen bezieht sich auf gesetzlich geregelte Berufstitel, wie Klinische PsychologIn oder gerichtlich beeidete/r Sachverständige/r. Andere Berufsbezeichnungen wie z.B. GerontopsychologIn oder OrganisationspsychologIn weisen auf einen bestimmten Tätigkeitsschwerpunkt oder auf Zusatzausbildungen hin.
 

Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen

Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sind PsychologInnen, die zur selbstständigen Ausübung ihres Berufes (z.B. in einer Praxis) im Gesundheitswesen berechtigt sind. Dafür müssen PsychologInnen eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren: In speziellen Lehrgängen sind vertiefende theoretische Kenntnisse zu erwerben, auch eine praktische Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens ist vorgeschrieben, sowie eine begleitende Supervision.

Alle Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sind in die Liste der Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen eingetragen. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen dafür sind im -> Psychologengesetz geregelt.

Psychologische Behandlung

Die Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens ist die durch den Erwerb fachlicher Kompetenz im Sinne dieses Bundesgesetzes erlernte Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden. (§ 3 Abs. 1 Psychologengesetz)

Die Ausübung des psychologischen Berufes gemäß Abs. 1 umfasst
insbesondere

  1. die klinisch-psychologische Diagnostik hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen sowie sich darauf gründende Beratungen, Prognosen, Zeugnisse und Gutachten.
  2. die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen oder die Beratung von juristischen Personen sowie die Forschungs- und Lehrtätigkeit auf den genannten Gebieten und
  3. die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte.

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Berufsbezeichnung: Psychiater/in

Psychiater/innen haben das Studium der Medizin und eine fachärztliche Ausbildung absolviert.

  • Bei einer Ausbildung nach dem 1.2.2007 lautet die Berufsbezeichnung "Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin".
  • Bei einem Abschluss vor dem 1.2.2007 lautet die Berufsbezeichnung "Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie" oder "Facharzt/Fachärztin für Neurologie".
  • Bei einem Ausbildungsbeginn vor 1994 lautet die Berufsbezeichnung "Facharzt/Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie" oder "Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie".

Als ärztliches Fachgebiet umfasst die Psychiatrie alle Massnahmen der Diagnostik, der nicht-operativen Behandlung, Prävention und Rehabilitation und Begutachtung bei psychischen Krankheiten einschließlich deren Erforschung und Lehre.
 

Psychiatrische Behandlung

Die Therapeutische Tätigkeit von PsychiaterInnen lässt sich in 3 Teilbereiche einteilen, die häufig gleichzeitig angewendet werden:

  • Somatotherapie: Diese umfasst die medikamentöse Behandlung (Psychopharmaka-Therapie, z.B. Antidepressiva bei Depression, Tranquilizer bei Angst), aber auch weitere Verfahren wie z.B. die Wachtherapie (therapeutischer Schlafentzug, z.B. bei Depression).
  • Psychotherapie: Damit ist in diesem Zusammenhang die Behandlung von Kranken mit seelischen Mitteln gemeint. Immer mehr PsychiaterInnen absolvieren auch zusätzlich eine Psychotherapie-Ausbildung.
  • Soziotherapie: Diese befasst sich mit der Beeinflussung der Interaktionen zwischen einem kranken Menschen und seinem sozialen Umfeld (insbesondere Familie und Beruf).

Der wichtigste Unterschied in der Behandlung ist also, dass Psychiater im Gegensatz zu PsychologInnen und PsychotherapeutInnen Medikamente verschreiben können.


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