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Seit 1995 ist Klinisch-Psychologische Diagnostik eine Dienstleistung des Gesundheitswesens, deren Kosten von den Versicherungsträgern übernommen werden. Mit einer ärztlichen Überweisung können Patienten eine psychologische Untersuchung bei einem/einer VertragspsychologIn für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen. Direkt überweisen können derzeit FachärztInnen für Innere Medizin, für Neurologie, Psychiatrie und für Kinderheilkunde. Bei Überweisungen von FachärztInnen anderer Fachrichtungen, praktischen ÄrztInnen, WahlärztInnen und PsychotherapeutInnen ist derzeit eine chefärztliche Genehmigung notwendig.
 

VertragspsychologInnen
Derzeit stehen in Österreich ca. 100 VertragspsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik zur Verfügung, eine flächendeckende Versorgung wird in den nächsten Jahren angestrebt.

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WahlpsychologInnen
WahlpsychologInnen müssen eine den VertragspsychologInnen entsprechende Qualifikation in psychologischer Diagnostik aufweisen. Von den Krankenkassen werden 80 % der Honorarkosten rückerstattet.

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