Lexikon

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z




Beschneidung weiblicher Genitalien



Als Beschneidung weiblicher Genitalien (: Female Genital Cutting, FGC) oder Genitalverstümmelung () werden Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt beziehungsweise beschädigt werden.123 Hauptverbreitungsgebiet ist das westliche und nordöstliche Afrika.
Solche Eingriffe werden an Mädchen und Frauen vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt; in den meisten Fällen jedoch vor Beginn oder während der Pubertät. Die Eingriffe werden ohne medizinische Begründung durchgeführt, sind meist mit starken Schmerzen verbunden und können schwere körperliche und psychische Schäden verursachen.
Aufgrund dieser weitreichenden Folgen für Leib und Leben der betroffenen Mädchen und Frauen steht die Praxis seit Längerem weltweit in der Kritik von Menschen- und Frauenrechtsorganisationen.
Zwischenstaatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, UNICEF, UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International wenden sich gegen die Beschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit ein.
Die Praxis ist nach dem Strafrecht vieler Staaten (unter anderem aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.

Formen


]
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellte 1995 eine Klassifikation zur Unterscheidung verschiedener Typen vor, die 1997 in eine gemeinsame Erklärung von WHO, UNICEF und UNFPA übernommen wurde.4 Diese Typisierung wurde 2008 überarbeitet und wird seither von weiteren Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen getragen, neben den bereits genannten von OHCHR, UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNHCR und UNIFEM.5
Demnach6 lassen sich nach Ausmaß der Veränderung folgende vier Typen unterscheiden:
  • Typ I: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
  • Typ II: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision).
  • Typ III: Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Infibulation).
  • Typ IV: In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren, Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe.

Welche Eingriffsformen am häufigsten praktiziert werden, konnte bisher nur geschätzt werden. Die größte Datenmenge gibt es über beschnittene afrikanische Mädchen und Frauen, die älter als 15 Jahre sind. Diese weisen zu etwa 90 Prozent Genitalveränderungen der Typen I, II und IV auf, zu 10 Prozent des Typs III.7 Andere Schätzungen befassen sich mit Mädchen, die jünger als 16 Jahre sind, und stellten in dieser Altersgruppe bereits einen höheren Anteil an Beschneidungen des folgenschwersten Typs III fest. Es wird vermutet, dass insgesamt bis zu 20 % aller beschnittenen Mädchen und Frauen von Typ III betroffen sind.78
Die Klassifizierung dient zunächst als Basis zur Verständigung über den Untersuchungsgegenstand in der Forschung und soll die Vergleichbarkeit von Datenerhebungen gewährleisten. Ein solches Raster bedingt allerdings immer Vereinfachung; tatsächlich gibt es viele Varianten in der Kombination unterschiedlicher Eingriffe.9
Die verschiedenen rituellen Eingriffe, die in der vierten Kategorie zusammengefasst sind, weil sie nicht in eine der ersten drei Kategorien passen, liegen bezüglich der Hintergründe und der Folgen weit auseinander. Außerdem sind die Praktiken unter Typ IV insgesamt weniger gut bekannt und erforscht als die der anderen drei Typen.10 Schließlich wird für einige der Eingriffe unter Typ IV bezweifelt, dass sie überhaupt zu Recht in einer Erklärung der WHO als Genitalverstümmelung gelistet sind.11
Die invasivste Praktik ist die Infibulation nach Typ III, auch pharaonische Beschneidung genannt: Durch Vernähen oder durch bloßes Zusammenfügen der Hautfetzen wächst die Haut über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre zusammen. Damit wird der Scheidenvorhof verschlossen, lediglich eine kleine Öffnung wird für den Austritt des Urins, des Menstruationsbluts und der Vaginalsekrete offen gehalten. Durch diese Behinderung kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken.1213 ebenso wird von Philon von Alexandria berichtet, der um die Zeit Christi Geburt lebte, dass „bei den Juden nur die Männer, bei den Ägyptern jedoch Männer und Frauen beschnitten sind“.14

Abschaffungsbestrebungen


Bestrebungen zur Abschaffung der Frauenbeschneidung von Seiten der westlichen Kolonialverwaltungen existieren seit dem frühen 20. Jahrhundert. Die Beschneidung wurde während der Kolonialzeit als unzivilisiertes, heidnisches Ritual bekämpft.15 Zwar existierten schon seit der Kolonialzeit Berichte,16
Inzwischen hat sich bei fast allen agierenden Parteien im westlichen Kulturkreis eine Haltung etabliert, welche der Frauenbeschneidung deutlich ablehnend gegenübersteht und an deren Abschaffung arbeitet. Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei:
  • die negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die betroffenen Frauen sowie eine erhöhte Säuglingssterblichkeit bei der Geburt;
  • unhygienische und medizinisch unzureichende Vorgehensweise während der Operation
  • die Unterdrückung der Frau durch sexuelle Kontrolle, also die Einschränkung ihrer Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden;
  • allgemein eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung (informed consent) der Betroffenen.

Die zwischen 1997 und 2003 als gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien tätige Waris Dirie lehnt Begründungen mit Kultur, Tradition oder Religion gänzlich ab. Die Beschneidungspraxis bezeichnet sie als Genitalverstümmelung („female genital mutilation“), Folter („torture“) und Verbrechen („crime“).17
Internationale Organisationen wie die UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation streben seit den 1990er Jahren die vollständige Abschaffung der Beschneidung weiblicher Genitalien an. Auch zahlreiche lokale Organisationen und Initiativen in Ländern mit Beschneidungstradition arbeiten auf dieses Ziel hin, vor allem, indem sie die Praktizierenden über die mit der Beschneidung verbundenen negativen Auswirkungen informieren. Dies hat dazu geführt, dass verschiedene ethnische Gruppen und Dorfgemeinschaften die Abschaffung der Praxis erklärt haben.18 In einer Reihe von afrikanischen Ländern wurde die Beschneidung weiblicher Genitalien auch gesetzlich verboten; die Umsetzung dieser Verbote ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und oft lückenhaft.
Ein weiterer Ansatz besteht darin, alternative Berufsmöglichkeiten für die traditionellen Beschneiderinnen zu schaffen. Allerdings kehren manche Beschneiderinnen trotz solcher Programme wieder zu ihrer früheren Tätigkeit zurück, da diese hoch angesehen, gut bezahlt und weiterhin nachgefragt wird.19

Wirkungen


Gemäß Zahlen der UNICEF20 ist in 14 von 15 untersuchten Ländern der Anteil der befragten 15- bis 49-jährigen Frauen, die die Fortführung der Beschneidung befürworten, kleiner als der Anteil derer, die selbst beschnitten sind. Vor allem in Burkina Faso – wo der Staat Bemühungen zur Abschaffung unternommen hat21 – ist der Anteil der Frauen, die die Beschneidung befürworten (17 %) deutlich kleiner als der Anteil der Beschnittenen (77 %). Einzig in Niger befürworten mehr Frauen (9 %) die Beschneidung, als selbst davon betroffen sind (5 %). Allerdings hat Nichtbefürwortung/Ablehnung der Praxis nicht immer zur Folge, dass die betreffenden Frauen ihre Töchter tatsächlich nicht beschneiden lassen.22
Einer weiteren Untersuchung zufolge ist in neun von 16 Ländern (Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Eritrea, Kenia, Jemen, Nigeria, Tansania und Zentralafrikanische Republik) der Anteil beschnittener Frauen in jüngeren Altersgruppen (15–25jährige) niedriger als bei älteren Frauen, was auf einen Rückgang der Praxis hinweist; in den übrigen 7 Ländern (Ägypten, Elfenbeinküste, Guinea, Mali, Mauretanien und Sudan) gibt es kaum Unterschiede nach Altersgruppen.22
In Äthiopien ist gemäß einer Untersuchung einheimischer nichtstaatlicher Organisationen die Prävalenz landesweit von 61 % 1997 auf 46 % 2007 gesunken. Am stärksten ist sie in den Regionen Tigray, Oromiyaa und im Süden sowie in den Stadtregionen Addis Abeba und Dire Dawa zurückgegangen, während in den Regionen Somali und Afar – wo die Infibulation üblich ist – kaum ein Rückgang festzustellen ist. Bei 29 ethnischen Gruppen, 18 davon in der Südregion, beträgt der Rückgang um die 20 %.23 In Togo ist laut einer Studie der Regierung und der UNO die Beschneidungsrate von 1996 bis 2008 um die Hälfte zurückgegangen und liegt nun bei 7 %.19
Bei solchen Studien, die auf Umfragen beruhen, ist aber zu beachten, dass Befragte möglicherweise Falschaussagen machen und Beschneidungen verschweigen, insbesondere wenn sie hierfür tatsächlich mit Strafverfolgung rechnen müssen. Der Rückgang ist daher möglicherweise weniger stark, als es Befragungen nahelegen.24
Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara, als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklärten. Seither gaben etwa 2.657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso ähnliche Erklärungen ab. Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dörfer die Praxis dennoch weiterführen.25
Andere Untersuchungen und Daten deuten darauf hin, dass die Abschaffungsbestrebungen zu Veränderungen in der Durchführung – hin zu weniger gesundheitsgefährdenden Umständen – beigetragen haben, nicht aber unbedingt zur Abschaffung der Praxis. So halten Massai in Kenia – bei denen die Beschneidung in Form der Klitoridektomie im Rahmen eines jährlichen Rituals erfolgt – mehrheitlich an dieser Tradition fest, verwenden aber mittlerweile für jedes einzelne Mädchen ein anderes Schneidwerkzeug, um die Infektionsrisiken durch Mehrfachbenutzung zu vermeiden. Nur mehr 14 % der Beschneider sollen Klingen mehrfach verwenden.26 Auch wird die Infibulation zum Teil durch leichtere Beschneidungsformen ersetzt.27 Der Anteil der Eingriffe, die von medizinisch geschultem Personal und unter hygienischen Bedingungen durchgeführt werden, hat namentlich in Ägypten, Guinea, Kenia, Nigeria, Nord-Sudan und Jemen deutlich zugenommen. UNICEF führt diesen Trend zur Medikalisierung wesentlich darauf zurück, dass Kampagnen gegen Mädchenbeschneidung vor allem die Gesundheitsrisiken betont haben. Sie vertritt dazu die Ansicht, dass jegliche Beschneidung, auch mit Medikalisierung, eine mit der Würde der Frau unvereinbare Menschenrechtsverletzung darstelle und dass Kampagnen diesen Aspekt verstärkt aufgreifen sollen.28
Die in verschiedenen Ländern beobachtete Tendenz, dass das Beschneidungsalter nach unten verschoben wird, ist möglicherweise ebenfalls auf die Abschaffungsbestrebungen zurückzuführen. Traditionell wurde die Beschneidung im Wesentlichen während der Pubertät oder erst im Erwachsenenalter durchgeführt.29 Mittlerweile werden Mädchen vermehrt bereits im Kleinkindesalter beschnitten, auch wenn traditionell ein späterer Zeitpunkt üblich ist – so können Beschneidungen eher vor den Behörden verheimlicht werden. Zudem könnten sich Mädchen in höherem Alter, insbesondere wenn sie Schulbildung und Aufklärung erhalten haben, eher dem Eingriff widersetzen.30
Existenzielle Bedrohungen in den Verbreitungsgebieten, wie extreme Armut und Kriege, tragen dazu bei, dass sowohl das Problembewusstsein bezüglich Beschneidung wie auch Kampagnen und Beendigungsstrategien in den Hintergrund treten. Befragungen von Frauen und Männern zeigten, dass unter solchen Bedingungen das Thema weder moralisch noch wissenschaftlich von großem Interesse ist.31

Gegenbewegung


Seit den Anfängen der Abschaffungsbestrebungen während der Kolonialzeit wurden diese von afrikanischer Seite als ungerechtfertigte Einmischung in die eigene Kultur angesehen. Zusätzlich zu bestehenden Motiven für die Beschneidung wurde diese zum Ausdruck für die eigene kulturelle Identität, die Befürwortung der Beschneidung wurde zum Teil des Antikolonialismus.31, um gegen die Fremdbestimmung zu protestieren und ihrer körperlichen Autonomie Ausdruck zu verleihen. Die Ngaitana wurden Teil der politischen , die in die kenianische Unabhängigkeitsbewegung mündete. Deren Führer und spätere Präsident Jomo Kenyatta betonte die kulturelle Bedeutung der Beschneidung.3233
Heute existiert die Gegenbewegung sowohl in den betreffenden afrikanischen als auch in westlichen Ländern. Sie wird unter anderem von prominenten afrika-stämmigen Frauen getragen, die selbst beschnitten sind; so zum Beispiel die an der Florida Atlantic University lehrende Kenianerin Wairimu Njambi oder Fuambai Ahmadu von der University of Chicago, die ursprünglich aus Sierra Leone stammt. Von letzterer wurde 2008 die Organisation African Women Are Free to Choose (AWA-FC) gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die aus ihrer Sicht stark negativ verzerrte Berichterstattung zum Thema zu versachlichen.343536
Die Mehrzahl der beschnittenen Mädchen und Frauen betrachtet sich selbst nicht als verstümmelt,37 vielmehr wird die erfolgte Beschneidung als positiv bewerteter Teil der eigenen Identität betrachtet.383940 Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschneidung nicht zu einer Einschränkung der weiblichen Sexualität führen muss.414243
Die Kritik richtet sich entsprechend auf die übertrieben negative Darstellung der gesundheitlichen Risiken und der Auswirkung auf die Sexualität der Frau, die aus der Sicht der Verfechter dieser Position unsachlich oder schlichtweg falsch sind.39 Dabei wird nicht zwangsläufig die Frauenbeschneidung verteidigt, es wird jedoch zu einem rationalen Dialog aufgerufen und die emotional aufgeladene Rhetorik und Methoden kritisiert, mit der die Beschneidungsgegner agieren.384044
Für einen detaillierten Überblick über die Kontroverse, siehe Politische Aktionen und Gegenkritik.

Geografische Verbreitung


Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation zur Verbreitung von Typ I-III der WHO-Klassifikation sind weltweit zwischen 100 und 140 Millionen Frauen und Mädchen an den Genitalien beschnitten (Stand 2008); in Afrika sind in jedem Jahr etwa drei Millionen Mädchen von solchen Eingriffen bedroht.45

Afrika


Hauptverbreitungsgebiete sind 28 Staaten im westlichen und nordöstlichen Afrika. In sieben Ländern – in Dschibuti, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und im Norden des Sudan – ist die Praxis fast flächendeckend verbreitet: Über 90 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind dort beschnitten.46 Die Infibulation (Typ III) ist insbesondere in Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Somalia und Nordsudan verbreitet, in Dschibuti und Nordsudan ist mehr als die Hälfte der Frauen, in Somalia sind etwa 80 % der Frauen von diesem Eingriff betroffen.47
Die Zahlenangaben beziehen sich auf bestimmte Staaten, weil die Datenerhebung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen stattfindet. Zwischen einzelnen Regionen dieser Staaten bestehen dabei teilweise beträchtliche Unterschiede. Entscheidender Faktor für die Verbreitung von Beschneidungen allgemein wie auch bezüglich des Typs der Beschneidung ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die ethnische Gruppe, der die Frauen angehören.4548

Asien


Außerhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis, für das die Verbreitung statistisch erfasst wurde: 22,6 % der 15 bis 49-jährigen Mädchen und Frauen sind betroffen.49 Indizien deuten darauf hin, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien und dem West-Iran präsent ist.50 Weiter ist die Praxis für das irakische Kurdistan,51 für kurdisch besiedelte Regionen in der Türkei,52 für das nördliche Saudi-Arabien und südliche Jordanien,50 für Beduinen in Israel, für die Vereinigten Arabischen Emirate,53 für muslimische Gruppen in Malaysia und für Indonesien (primär auf den Inseln Sumatra, Java, Sulawesi, Madura, vorwiegend Typ I und IV)5455 dokumentiert. Für diese Länder liegen keine Daten zur Verbreitung vor.

Mittel- und Südamerika


In Amerika ist das Phänomen vereinzelt belegt, etwa für die Embera-Chamí-Indianer in Kolumbien.56

Australien


Die Beschneidung der Frau findet sich traditionell bei einigen Ethnien der Aborigines, der australischen Ureinwohner. Ähnlich der bei Männern durchgeführten Subinzision fand die Operation im Rahmen von Initiationsriten statt.5758 wird diese Ansicht von australischen Wissenschaftlern in Frage gestellt.59
Der Großteil der heutzutage in Australien durchgeführten Beschneidungen dürfte innerhalb von Migrantenpopulationen aus dem afrikanischen und arabischen Kulturraum erfolgen.60

Europa und Nordamerika


Durch Auswanderung aus Afrika wuchs seit den 1970er Jahren in Europa und Nordamerika die Zahl beschnittener Frauen und Mädchen aus Herkunftsgebieten mit Beschneidungsritualen.4561 Die Schätzungen dazu, wie viele Migrantinnen beschnitten waren, sind bisher (Stand 2008) relativ unsicher; sie beruhen in den meisten Fällen auf der Zusammenstellung von Daten zur Herkunft der Migrantinnen mit Daten zur statistischen Verbreitung der Beschneidungspraktiken in den Herkunftsregionen.62
Auf Grundlage der Zahl von rund 60.000 in Deutschland lebenden Frauen aus Ländern, in denen es eine Beschneidungs-Tradition gibt, gehen die Schätzungen der Nichtregierungsorganisationen hier von bis zu 30.000 betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen aus.114 Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzte 2005, dass in Deutschland mindestens 18.000 Frauen bereits betroffen und weitere 5000 bis 6000 Mädchen gefährdet sind.124 Für die Schweiz schätzt UNICEF die Zahl beschnittener oder von Beschneidung bedrohter Mädchen und Frauen auf etwa 6.700.62
Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen führte 2006 zusammen mit der Ärztekammer und UNICEF eine Studie zur „Genitalverstümmelung“ durch. Hiernach hatten 14 % der niedergelassenen Gynäkologen oder Kinderärzte mindestens einmal in ihrem Berufsleben ein genitalverstümmeltes Mädchen oder eine genitalverstümmelte Frau behandelt.64 Es fiel auf, dass der Anteil außerhalb der Gruppe der Gynäkologen sehr gering war (nur 1 Kinderarzt). Jeweils zwei Ärzte in Wien und in der Steiermark gaben an, dass sie schon gefragt worden seien, ob sie eine Genitalverstümmelung durchführen würden.64 In 16 Prozent der Krankenanstalten, die an der Befragung teilnahmen, sollen nach deren Angaben einmal genitalverstümmelte Mädchen oder Frauen behandelt worden sein.65 Drei von vier Patientinnen sollen aus Somalia oder Äthiopien stammen.65 Überwiegend erfolgte ein Besuch aus Anlass einer Schwangerschaft oder vor einer Entbindung.65 Es wurde vermutet, dass die Frauen, an denen eine Genitalverstümmelung vorgenommen worden war, erst erheblich später nach Österreich eingereist waren.66
In den übrigen europäischen Staaten gibt es bisher (Stand 2008) lediglich für England und Wales Schätzungen, die zusätzlich auf Datenerfassungen anlässlich gynäkologischer Untersuchungen beruhen. Diesen Schätzungen zufolge sind dort insgesamt etwa 66.000 Migrantinnen beschnitten; etwa 15.000 Mädchen unter 15 Jahren sind von der Infibulation (Typ III) bedroht und über 5000 Mädchen des Alters sind von Beschneidungen nach Typ I und II bedroht.67
Darüber hinaus ist dokumentiert, dass Beschneidungspraktiken bei einem Teil der Migrantinnen trotz gesetzlicher Verbote in den Aufnahmeländern heimlich fortgeführt werden. In Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz68 kam es in diesem Zusammenhang zu Strafprozessen.69 Die Eingriffe erfolgen entweder im Aufnahmeland oder anlässlich einer Reise in ein Herkunftsland.7071 Datenerhebungen zu diesem Phänomen existieren bisher (Stand 2008) nicht.

Demografie der Betroffenen


In ethnischen Gruppen, in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat, ist meist die große Mehrzahl aller Frauen betroffen. Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe: Manche Mädchen werden schon in der ersten Lebenswoche, manche erst in der Pubertät oder bei der Eheschließung beschnitten. Die meisten Mädchen sind zum Zeitpunkt ihrer Beschneidung zwischen vier und zwölf Jahre alt. Oft findet die Beschneidung zu Beginn der Pubertät statt und ist Teil eines Initiationsritus, der den Übergang zum Erwachsenenalter markiert.71 Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschließung oder auch noch danach72 einer Beschneidung unterzogen. Dies liegt dann meist darin begründet, dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint.
Je jünger die Mädchen sind, desto geringer ist zum einen ihr Kenntnisstand; zum anderen können sie sich nicht gegen den Eingriff wehren oder sich ihm gar entziehen. Laut Zahlen von UNICEF kommt die Beschneidung von Frauen in der ländlichen Bevölkerung häufiger vor als in der städtischen: In der ländlichen Bevölkerung findet demnach die Praktik bei etwa 73 % der Bevölkerung Zuspruch, in der städtischen Bevölkerung bei etwa 67 %. Als Grund hierfür wird der – insbesondere für Frauen – geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen. Damit geht ein stärkeres Festhalten an Traditionen und eine größere soziale Kontrolle als in der Großstadt einher. Die gesellschaftliche Abhängigkeit und das Fehlen einer ökonomischen Perspektive sind demnach auch die tragenden Faktoren, welche eine Beendigung der Praktiken erschweren.31
Sozialwissenschaftler – wie erstmals 2003 die Anthropologie-Professorin73 und WHO-Mitarbeiterin74 Carla Makhlouf Obermeyer – stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest, dass es in der Durchführungshäufigkeit keine Unterschiede gebe, die auf einem anderen intellektuellen Niveau beruhen. Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich: In gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung, also der Durchführung der Beschneidung in Krankenhäusern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten. Generell halten über 90 % der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa 4 % wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Töchtern nicht durchführen lassen. Manche gebildete Frauen entschließen sich auch im Erwachsenenalter noch selbst dazu, beschnitten zu werden. Hierbei werden allerdings nicht extreme Beschneidungsformen (wie z. B. die Infibulation) gewählt.
Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass auch Migranten zum Teil an der Praxis festhalten. Die Mädchen werden im Herkunftsland der Eltern oder in dem europäischen Heimatland beschnitten, in fast allen europäischen Ländern ist dies aber strafbar (siehe Rechtliche Beurteilung).

Gründe der Beschneidung


Tradition


]]
Tradition ist die stärkste Rechtfertigung der Praxis. Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgeführt wird, nehmen die Menschen an, dass es sich dabei um etwas absolut Notwendiges handle. Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Nicht beschnittene Mädchen riskieren daher auch, sozial ausgegrenzt zu werden und keinen Ehemann zu finden. Die zur westlichen Kultur sehr konträren Vorstellungen gehen sogar so weit, dass die Menschen in praktizierenden Gruppen ein Ausbleiben der Beschneidung als geradezu barbarisch ansehen.37

Medizinische Mythen


Mitunter existieren medizinische Vorstellungen, die aus dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme ableiten.
So werden für den Fall, dass eine Beschneidung unterlassen wird, negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau wie auch für die Gesundheit des Geschlechtspartners und von der Frau geborener Kinder angenommen. Nach diesen Vorstellungen wird die Klitoris als Organ angesehen, das den Ehemann oder das Kind sogar töten kann, wenn es sie während des Geschlechtsverkehrs bzw. während der Geburt berührt. Der vermeintlichen Gefährlichkeit entsprechend, existieren im Ägyptischen Ausdrücke wie „Wespe“, „Stachel“ oder „Exzess“, um die Klitoris zu beschreiben.75
Auch existieren Mythen, nach denen weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wüchsen und etwa die Klitoris die Größe eines Penis erreichen würde.8

Ästhetische Vorstellungen


In den Kulturkreisen, die solche Operationen durchführen, wird eine operativ unveränderte Vulva oftmals als unästhetisch betrachtet. Die Umgestaltung der Genitalien entsprechend einem kulturell geprägten Schönheitsideal ist ein wesentlicher Grund für die Beschneidung. Die Vulva soll schmal und glatt erscheinen, hervorstehende Hauptpartien werden als unästhetisch bewertet.75 Das ästhetische Ideal entspricht in wesentlichen Aspekten jenem, welches auch in westlichen Ländern zunehmend vorherrscht und ästhetisch motivierte Eingriffe wie die Labioplastik hervorbringt.76
Die Sozial- und Kulturwissenschaftlerin Kathy Davis stellt fest:77
Regional liegen unterschiedliche, traditionell verankerte Vorstellungen vor: so nehmen einige Ethnien die Klitoris als Überbleibsel des männlichen Penis wahr, eine Entfernung derselben erhöht also nach dieser Vorstellung die Weiblichkeit der Frau. Auch werden abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benötigte, hässliche Überbleibsel gesehen, deren Entfernung den Körper abrundet und somit schöner und auch erotischer macht.37

Hygiene


Wie auch im Fall der männlichen Beschneidung wird argumentiert, dass sich im unbeschnittenen Zustand unter der Klitorisvorhaut Smegma sammelt. Dieses wird durch Bakterien zersetzt und führt zu Geruch sowie unter Umständen zu gesundheitlichen Problemen.39

Unterdrückung der weiblichen Sexualität


Einige Formen der Praktik können die sexuelle Lust stark einschränken und die betroffene Frau so unter anderem unfähig machen, einen Orgasmus zu erleben. Weiterhin machen sie den Geschlechtsverkehr für die Frau oft umständlich und schmerzhaft. Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden, die voreheliche Jungfräulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen. Gemäß Kritikern ist die Kontrolle und Unterdrückung der weiblichen Sexualität der eigentliche Grund der Beschneidung, auch wenn sie traditionell anderweitig – etwa mit „Reinheits“vorstellungen und fälschlicherweise angenommenen gesundheitlichen Vorteilen – begründet wird. Da eine Frau so auf ihre bloße Reproduktionsfunktion reduziert werde, hat dieser Umstand die Praktik besonders stark ins Visier von Feministinnen gerückt.
Die Bekämpfung der als Perversion betrachteten Masturbation war in Europa zwischen dem 19. Jahrhundert bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts üblich. Ärztlicherseits wurden dazu vereinzelt auch Klitoridektomien, Kauterisationen und Infibulationen vorgenommen, obgleich bekannt war, dass die weibliche Libido insgesamt Schaden nehmen kann.7879
In ist die Beschneidung heute ein Synonym für die Unterdrückung der weiblichen Sexualität. Diese Einschätzung wird aber von einem Großteil der Frauen, die einen solchen Eingriff hinter sich haben, nicht geteilt.37 Allerdings wird auch innerhalb des Feminismus Kritik an der im Westen vorherrschenden Sichtweise geäußert.29Smith, C. (2011): Who Defines "Mutilation"? Challenging Imperialism in the Discourse of Female Genital Cutting. Feminist Formations; 23 (1) 25-46 80 So wird eingeräumt, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in der Regel von Frauen praktiziert und gefordert wird, während die Männer in den praktizierenden Kulturen oftmals gar keine klare Präferenz für beschnittene Frauen äußern.81 Auch wird zugegeben, dass die Auswirkungen auf die weibliche Sexualität umstritten sind.39 Entsprechend wird der Eingriff nicht von allen beschnittenen Frauen als Verlust oder Verstümmelung empfunden und die Verurteilung der Beschneidung als ungerechtfertigte Einmischung zurückgewiesen.Sullivan, N (2007): "The Price to Pay for our Common Good": Genital Modification and the Somatechnologies of Cultural (In)Difference. Social Semiotics, 17 (3), 395-409 81
Siehe auch: Einschränkung der Sexualität.

Religion


Zu den Religionsgruppen, die die Beschneidung weiblicher Genitalien praktizieren, zählen in erster Linie Muslime,82 aber auch Christen verschiedener Glaubensrichtungen, äthiopische Juden und Anhänger traditioneller Religionen.8 In Sierra Leone, wo 90 % aller Frauen beschnitten sind, hauptsächlich nach Typ II, wird die Beschneidung von allen christlich und muslimisch geprägten ethnischen Gruppen mit Ausnahme der Kreolen praktiziert.83 Allerdings geht die Praxis auf vorchristliche und vorislamische Zeit zurück. In den Ländern, in denen die Mädchenbeschneidung üblich ist, nehmen vor allem ungebildete Gläubige häufig an, sie sei religiös vorgeschrieben. Im Islam ist dies je nach Auslegung auch Lehrmeinung (siehe unten).
Allgemein gibt es Religionsvertreter, die sich für die Beschneidung aussprechen, solche, die sich nicht dazu äußern und andere, die sich dagegen einsetzen.84 Ein Aufruf der koptischen Kirche im Jahr 2001, dass die Beschneidung unchristlich sei, hat die Praxis unter den ägyptischen Kopten nahezu vollständig beendet. In Kenia ist Mungiki im Zusammenhang mit erzwungenen Beschneidungen in die Medien gekommen.8586

Vorkommen im Islam


Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch diejenige von Männern. In der Regel wird die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige Hadithe im Islam religiös legitimiert, denn Hadithe (Aussprüche, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden) bilden neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts. Hierbei handelt es sich allerdings um eine bestimmte Eingriffsform, die sogenannte „leichte Beschneidung“ (). Bei dieser Beschneidungsart findet nur ein leichtes Entfernen des äußerlich sichtbaren Teils der Klitorishaut statt. Extreme Formen wie die Infibulation werden vom Islam also in keiner Weise legitimiert, auch sind keine islamischen Rechtsquellen vorhanden, die eine Beschneidung der kleinen oder großen Schamlippen erwähnen.878889
Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) spricht sich explizit gegen die Mädchenbeschneidung aus, denn sie findet Erwähnung in den Überlieferungen. Die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht.90 In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Mädchenbeschneidung Pflicht. Die Malikiten sehen die Beschneidung von Mädchen als Prophetentradition (sunna) und dementsprechend als empfehlenswerte Tat an. Die Hanafiten wie auch manche Hanbaliten halten sie für lediglich ehrenhaft (makruma).91
Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder (das Hadith der Beschneiderin).92 Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „Unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr: „Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.“
Dieser Hadith gilt aber als daif, also als schwach. Dies bedeutet, der Hadith ist inhaltlich und bezüglich des Isnad unzulänglich: er hat demzufolge eine unvollständigen Isnad (Zeugenkette), einen Sammelisnad, der die Rücküberprüfung, ob der Prophet dies tatsächlich aussagte, nicht zulässt. (Es war den Muslimen bereits im 2. Jh. islamischer Zeitrechnung bekannt, dass Hadithe gefälscht wurden).
Diejenigen, die diesen Hadith anerkennen interpretieren ihn unterschiedlich. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein „Makruma“ handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird – im Gegensatz zur Sunna, die ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt.
Heutige Gegner der Beschneidung argumentieren mit Koranversen, die hervorheben, dass der Mensch von Gott in seiner optimalen Form geschaffen wurde:
Auf Initiative des Menschenrechtsaktivisten Rüdiger Nehberg fand am 22. und 23. November 2006 eine internationale Konferenz von Islam-Gelehrten in der al-Azhar-Universität Kairo unter Führung des ägyptischen Großmufti statt. Die Gelehrten beschlossen in einer Fatwa, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islams zu vereinbaren sei.9394
Bereits im Jahre 2005 hatten islamische Gelehrte in Somalia – wo die Infibulation nahezu flächendeckend praktiziert wird – eine Fatwa veröffentlicht, die sich gegen die Beschneidung an Mädchen richtet.95
Im März 2009 besuchten Rüdiger Nehberg und Tarafa Baghajati den in Qatar lebenden islamischen Rechtsgelehrten Yusuf al-Qaradawi, der als die wichtigste zeitgenössische Autorität des sunnitischen Islam gilt. In einer ausgefertigten Fatwa des anerkannten Rechtsgelehrten wird die genitale Verstümmelung von Mädchen als „Teufelswerk“ bezeichnet und verboten, da sie gegen die Ethik des Islam gerichtet sei. 96

Gesundheitliche Folgen


Die Folgen hängen vom Typ der Beschneidung, ihren Durchführungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab. Besonders folgenschwer ist die Infibulation.

Akute Komplikationen während des Eingriffs


Akute Komplikationen sind in der Regel auf unzureichende hygienische und technische Bedingungen zurückzuführen. So kann es zu hohem Blutverlust (Hämorrhagie) kommen, der, sofern er nicht gestillt wird, bis zum führen kann. Durch Keime kann es zu Infektionen kommen, eine schlechte Wundvernähung kann Narbenbildung begünstigen. Probleme, die sich unmittelbar nach der Beschneidung einstellen können, sind Sepsis, Stenose sowie die Bildung von Fisteln oder . Weiterhin können Komplikationen wie Infekte des Harntraktes und Störungen der (Dysurie) auftreten.973171 Besonders in Afrika ist ein klinisches Operationsumfeld selten vorhanden, sodass es hier häufig zu Komplikationen kommt, die bis zum Tod führen.

Langfristige Komplikationen


Einschränkung der Sexualität


Die Klitoris ist mit einer hohen Dichte an Nervenendungen ausgestattet und daher besonders berührungsempfindlich und empfänglich für sexuelle Reize. Durch das Entfernen von sensitivem klitoralem Gewebe kann es zu einer reduzierten sexuellen Stimulierbarkeit kommen, entsprechend ist auch die Fähigkeit eingeschränkt, einen Orgasmus zu erleben. Die gesamte Klitoris ist allerdings größer als der sichtbare Teil und besteht zum überwiegenden Teil aus Strukturen, die von den äußeren Schamlippen verdeckt sind.98
Negative Auswirkungen auf das Sexualleben zeigten sich vor allem für die Infibulation (Typ-III-Beschneidung).31 Bei einer Typ-III-Beschneidung kann es durch die Verengung des Scheidenvorhofes und Narbenbildung zu Schmerzen beim Vaginalverkehr kommen, eine sogenannte Dyspareunie, beziehungsweise die Möglichkeit der Penetration eingeschränkt sein. Eine Befragung von 300 fibulierten sudanesischen Frauen und 100 sudanesischen Männern ergab, dass es zwischen drei und vier Tagen aber auch bis zu einigen Monaten dauern kann, bis der verengte Scheidenvorhof so geweitet ist, dass der Geschlechtsverkehr normal vollzogen werden kann. In etwa 15 Prozent gelingt eine Weitung durch Penetrierung dauerhaft nicht, so dass das Paar (in der Regel heimlich) eine Geburtshelferin zuhilfe ziehen muss. Allerdings ist es in den vergangenen Jahrzehnten im Sudan immer mehr in Mode gekommen, dass sich Frauen nach der Geburt eines Kindes den Scheidenvorhof durch Nähen wieder verengen lassen. Dies hängt damit zusammen, dass die Frau dann wieder jungfräulich wirkt. Einige Frauen berichteten auch, dass sie bei verengtem Scheidenvorhof mit ihren Rest-Genitalien am ehesten Lust empfinden können.99
Der unverzerrten wissenschaftlichen Erfassung von Auswirkungen verschiedener Beschneidungen auf die Sexualität steht entgegen, dass Daten diesbezüglich nur aus Befragungen gewonnen werden können. Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar, da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind, mit Fremden über ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu sprechen. Somit stützen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probandinnen, deren Repräsentativität fraglich ist. Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus: Da der Eingriff oft vor der Pubertät erfolgt, kennt die Mehrzahl der betroffenen Frauen nur die Sexualität aus der Perspektive des beschnittenen Zustands. Weiterhin ist die Einschätzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust vom kulturellen Hintergrund mitgeprägt, die Übertragung von westlichen Konzepten ist nicht ohne Weiteres möglich. Entsprechend kommen die Studien zu diesem Thema zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Die Sozialpsychologin Hanny Lightfoot-Klein100 vermutet, dass bei infibulierten Frauen die physiologischen Funktionen zwar beschädigt oder stark herabgesetzt, aber nicht aufgehoben sind. Dies könne bis zu einem gewissen Grad wahrnehmungsphysiologisch kompensiert werden. Entscheidend sei die Tatsache, dass fast alle befragten Frauen unbeschnittene Sexualität nicht kennen und dass viele der befragten Frauen in einer harmonischen Beziehung leben. So würden viele infibulierte Frauen berichten, dass sie Lust und sogar einen Orgasmus empfinden können. Andere berichteten, dass sie in Folge der pharaonischen Beschneidung (Infibulation) den Mann nicht fühlen können.99
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Research Center for Preventing and Curing Complications of FGM/C in Italien. So gaben in einem strukturierten Interview 91 % der infibulierten Frauen an, Sex als lustvoll zu empfinden, 8,57 % erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Von der Gruppe der Frauen mit leichteren Formen der Beschneidung gaben 86 % an, Sex als lustvoll zu empfinden, 69,23 % erlebten regelmäßig einen Orgasmus. Die Autoren betonen, dass auch bei infibulierten Frauen zumindest rudimentäre erogene Zonen bestehen blieben. Es solle notfalls im Rahmen einer Sexualtherapie darauf hingewirkt werden, dass infibulierte Frauen, die bisher keinen Orgasmus empfinden können, durch Wahrnehmungsänderungen diese Fähigkeit erlernen.101 Eine in der in Nigeria durchgeführte Studie, die beschnittene Frauen mit einer unbeschnittenen Kontrollgrupper verglich, fand keine signifikanten Unterschiede zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Frauen bezüglich der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs, dem Erleben sexueller Erregung und der Häufigkeit eines Orgasmus. Der 71 Prozent der beschnittenen Frauen wurde nach Typ I, 24 Prozent nach Typ II beschnitten, es lagen also überwiegend mildere Beschneidungsformen vor.102
Nicht bei allen Beschneidungen wird die Klitoris entfernt und nur bei einer Minderheit findet eine Infibulation statt. Dass selbst bei Frauen, denen die Glans Clitoris, also der von außen sichtbare Teil der Klitoris, entfernt wurde, die Orgasmusfähigkeit in vielen Studien nicht eingeschränkt ist, scheint der Intuition zu widersprechen. Dies lässt sich jedoch physiologisch erklären: einerseits ist, entgegen verbreiteter Annahmen, nur ein geringer Anteil der Klitoris von außen sichtbar. Die Klitoris erstreckt sich in den Körper und umgibt die vaginalen Strukturen, ist somit also weiterhin stimulierbar.76 Selbst bei den umfangreichsten Beschneidungsformen bleiben Teie der Klitoris erhalten.38 Des Weiteren findet nach der Beschneidung durch Prozesse der eine physiologische Umstrukturierung sowohl auf Ebene der Genitalien als auch im Gehirn statt: die Erregungsfunktion des entfernten Gewebes wird durch umliegende Strukturen übernommen. Eine anfängliche Reduzierung der Empfindsamkeit nach Entfernung der Glans Clitoris kann somit im Laufe einiger Monate wieder kompensiert werden.Veale D, Daniels J. (2011): Cosmetic Clitoridectomy in a 33-Year-Old Woman. Arch Sex Behav., Aug 12 PMID 21837517
Eine Entfernung von Schamlippen und Vorhaut der Klitoris geht in der Regel mit keiner Einschränkung einher,4142 es findet sich im Gegenteil mitunter sogar eine Verbesserung des sexuellen Empfindens.43 M. P. Goodman, O. J. Placik, R. H. Benson III, J. R. Miklos, R. D. Moore, R. A. Jason, D. L. Matlock, A. F. Simopoulos, B. H. Stern, R. A. Stanton, S. E. Kolb, F. Gonzalez: A large multicenter outcome study of female genital plastic surgery. In: Journal of Sexual Medicine. Band 7, 2010, S. 1565–1577.

Komplikationen bei der Geburt


Einer 2006 veröffentlichten Studie der WHO zufolge, an der 28.373 Schwangere in Afrika teilnahmen, ergaben sich Zusammenhänge zwischen Beschneidungsgrad und Komplikationen während der Geburt. Dabei wurden sowohl negative Auswirkungen auf die Mutter (Notwendigkeit eines Kaiserschnitts, Blutverlust, Dauer des Krankenhausaufenthalts) als auch für das Kind (geringes Geburtsgewicht, Tod während der Geburt oder Notwendigkeit der Wiederbelebung) erhoben. Unterschiede zeigten sich in fast allen Variablen (außer für Geburtsgewicht). Das Risiko war tendenziell erhöht für beschnittene Frauen gegenüber unbeschnittenen Frauen. Signifikante Unterschiede zeigten sich oft jedoch nur für Typ III, während sich Typ-I-Beschnittene nicht signifikant von unbeschnittenen Frauen unterschieden.103
In einer weiteren Studie zeigte sich jedoch bei beschnittenen Frauen ein unkomplizierter Geburtverlauf.104

Unfruchtbarkeit


In einer Studie an etwa 280 Frauen, die 2003 und 2004 an zwei Krankenhäusern in Khartum untersucht wurden, waren 99 als unfruchtbar erkannt worden. Diese wurden verglichen mit einer Kontrollgruppe von 180 erstmals schwangeren Frauen. Es fand sich ein fast signifikant erhöhtes Risiko für beschnittene Frauen, unfruchtbar zu sein. Jedoch gilt auch dieser Befund nur für die Typ-III-Beschneidung, es wird betont, dass das anatomische Ausmaß der Beschneidung entscheidend ist für einen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Die Autoren hoffen, mit diesem Argument den Glauben vieler Beteiligter zu widerlegen, eine Frau könne nur dann eine gute Mutter werden, wenn sie beschnitten sei.105

Sonstige Beschwerden


Bei Infibulationen kommt es durch die Verengung der Vaginalöffnung häufig zu einem Stau des Menstruationsblutes, das (wie der Urin) nur tropfenweise und stockend abfließen kann.31 Derartige Menstruationsbeschwerden führen zu einer Potenzierung der Infektionsneigung, da sich Menstruationsblut und Urin stunden- oder tagelang anstauen können und sich so der pH-Wert der Vagina ins
Alkalische verschieben kann, wodurch Infektionen begünstigt werden.31 Infibulierte Frauen stellen somit eine Risikogruppe dar und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit in der Gesundheitsversorgung.31
Ob und auf welche Weise die Beschneidung einen Einfluss auf die Übertragung von Geschlechtskrankheiten haben kann, ist umstritten. Während einige Studien erhöhte HIV-Raten unter beschnittenen Frauen feststellten106, fanden andere Studien keinen Zusammenhang107 oder sogar reduzierte Infektionsraten108. So können auch demografische- oder Verhaltensfaktoren als moderierende Faktoren wirken, um komplexe Zusammenhänge zu erklären.109
Eine gemeinsame Umfrage von UNICEF, Terre de Femmes und dem Deutschen Berufsverband der Frauenärzte (BVF) ergab, dass rund 15% der beschnittenen Frauen bei den Frauenärzten über chronische Schmerzen klagten.110

Rechtliche Beurteilung


Völkerrecht


UN-Menschenrechtskonvention


Eine ablehnende Haltung gegenüber der Beschneidung weiblicher Genitalien kann aus Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - dem „Recht auf Sicherheit der Person“ - abgeleitet werden. Der Artikel 30 der Erklärung kann als Verbot herangezogen werden, für den Fall, dass sie als Kulthandlung in Ausübung der Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 der Erklärung ausgelegt werden sollte.111

Arabische Charta der Menschenrechte


Gemäß Art. 13a der arabischen Charta der Menschenrechte ist „grausame und erniedrigende Behandlung“ als strafbare Handlung zu bekämpfen. Die Charta ist seit 15. März 2008 in Kraft.112

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam


Artikel 2 Buchstabe d der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam erklärt die körperliche Unversehrtheit zu einem garantierten Recht. Der Staat hat dieses Recht zu schützen und es darf nur im Rahmen der , beispielsweise zur Verhängung von Körperstrafen, gebrochen werden. Artikel 6 der Erklärung garantiert Frauen zudem ein Recht auf Würde.113

Europäische Union


In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung.114114 In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt.

Deutschland


Strafrecht

Einen Straftatbestand der Genitalverstümmelung gibt es im Deutschen Strafgesetzbuch bislang nicht.115 Nach deutschem Recht erfüllt die oben beschriebene Verstümmelung weiblicher Genitalien aber den Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung ( StGB). Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung ( StGB) gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden.116114117 In Frage käme bei § 226 StGB das Merkmal „in erheblicher Weise dauernd entstellt“.116
Eine Erhöhung des Strafrahmens kommt in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen beziehungsweise Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen StGB in Idealkonkurrenz gegeben sein sollte.
Eine wirksame (also rechtfertigende) Einwilligung ist auszuschließen.117 (Vgl. auch unten beim Verfassungsrecht) Falls ein Arzt das infibulierte Genital einer Frau für die Geburt operativ öffnet und danach wieder zunäht (Refibulation), macht er sich strafbar.
Ungeklärt bleibt, ob ein Arzt seine Schweigepflicht brechen muss, um ein gefährdetes Mädchen davor zu schützen, in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland beschnitten zu werden. Bislang haben Ärzte in diesem Fall das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen, eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich existiert in Deutschland jedoch nicht.
Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbringen, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, machen sich in Deutschland strafbar. Es handelt sich in diesem Fall um eine mittäterschaftliche Tatbegehung.
Bislang ist es in Deutschland zu keinem einzigen Fall einer Verurteilung oder eines Strafverfahrens gekommen.115
Familienrecht

Der für Familienrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs bestätigte am 15. Dezember 2004 eine Entscheidung, wonach eine Mutter einer 14-jährigen Tochter gambischer Staatsangehörigkeit nicht darüber bestimmen darf, ob Ihr Kind nach Gambia reise. Dies wurde damit begründet, dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter auf das vorentscheidende Gericht nicht den Eindruck gemacht habe, dass sie selbst einer Beschneidung klar im Weg stehe. So hatte die Mutter betont, dass sie ihre Tochter hierüber selbst entscheiden lassen wolle, was angesichts des Alters des Mädchens als zweifelhaft beurteilt wurde. Dies seien nachvollziehbare Anzeichen dafür, dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei, die immensen Gefahren einer Beschneidung für das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen oder gar abzuwenden.
Zur weiteren Entscheidung, ob im konkreten Fall allein diese Teilentziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ausreiche, oder ob weitergehende Maßnahmen (wie z. B. eine „beaufsichtigend[e] Pflegschaft“ oder eine Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen bei einem Kinderarzt) erforderlich seien, verwies der Bundesgerichtshof den Fall allerdings wieder an das vorentscheidende Oberlandesgericht zurück.
Einer anderen Familie entzog das Familiengericht Bad Säckingen am 14. September 2008 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter durch eine einstweilige Verfügung, obwohl die Familie bekanntermaßen jegliche Beschneidung ablehnte.[http://www.badische-zeitung.de/schopfheim/gericht-will-kind-vor-beschneidung-schuetzen Gericht will Kind vor Beschneidung schützen], Badische Zeitung, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010 Die Entscheidung wurde am 20. November 2008 bestätigt und alleine mit dem Verweis auf die allgemein hohe Zahl beschnittener Frauen im elterlichen Heimatland Äthiopien begründet, in welchem die Tochter ihre Großeltern besuchen sollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil später auf.118 Demnach sei es nicht zulässig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine aufgrund eines solchen Verweises auf eine abstrakte Gefahr einzuschränken; vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Da dies nicht der Fall war, lägen die Voraussetzungen für eine Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht vor.
Verfassungsrecht

Soweit in solchen Fällen (zum Beispiel bei der Frage der rechtfertigenden Einwilligung) von den Befürwortern des Eingriffs versucht wird, die Religionsfreiheit (oder das Erziehungsrecht der Eltern) ins Feld zu führen, so geht jedenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde des betroffenen Mädchens119/der betroffenen Frau117 vor.
Ärztliches Standesrecht

Wird die Tat durch einen Arzt oder mit dessen Hilfe begangen, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden. Die Bundesärztekammer hat hierzu eindeutig Stellung bezogen.120

Österreich


Im österreichischen Strafrecht gibt es für Genitalverstümmelungen spezielle Normen zur Rechtswidrigkeit und zur Verjährung.
Die Unwirksamkeit der Einwilligung ist in speziell geregelt. Dessen Absatz 3 lautet:
Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde außerdem die Verjährungsfrist nach Abs. 3 Ziffer 3 StGB wie für andere Sexualdelikte auch für Fälle der Genitalverstümmelungen121 als Delikt „gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ verlängert. Somit beginnt für Taten an Minderjährigen erst ab dem Erreichen des 28. Lebensjahres des Opfers die normale Frist für die Verjährung.

Weitere Länder


Auch in einigen Ländern, in denen Beschneidung traditionell verbreitet ist, bestehen gesetzliche Verbote, so in Ägypten (seit 2007 vollständiges Verbot), Benin (seit 2005)122 und der Zentralafrikanischen Republik.8
In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.123 In Sudan ist lediglich die Infibulation verboten.8
Auch in einigen außereuropäischen Ländern ist eine drohende Beschneidung Asylgrund (siehe Fall Kasinga/Kassindja).

Kontroversen


Kritik an den Bezeichnungen


Beschneidung weiblicher Genitalien und das englischsprachige Pendant Female Genital Cutting beziehungsweise Female Circumcision sind gängige Bezeichnungen für die oben beschriebenen Praktiken, werden aber von einigen Frauenrechtsorganisationen und Autoren als Euphemismen kritisiert, da der Begriff den Vergleich mit der Beschneidung von Männern nahelege. Es wird argumentiert, die häufigste Form der männlichen Beschneidung, die Zirkumzision, sei gemessen am Ausmaß des Eingriffes nur mit dem Entfernen der Klitorisvorhaut vergleichbar.124 Eingriffe, die die Klitoris selbst betreffen oder bei denen die Vaginalöffnung verschlossen wird, seien dagegen weitaus schwerwiegender.
Der Begriff Genitalverstümmelung (engl. genital mutilation) wurde erstmals 1974 im Rahmen der öffentlichen Debatte verwendet. Dies erfolgte als politisches Schlagwort im Rahmen einer Kampagne, getragen von einem Netzwerk aus feministischen Gruppen und NGOs. Dieser Begriffswechsel wurde bewusst als Agenda Setting im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt, indem die bis dahin nur einem kleinen Expertenkreis aus Medizinern und Ethnologen bekannte Praktik durch eine hochgradig emotional-negativ besetzte Bezeichnung ins öffentliche Bewusstsein gebracht werden sollte. Durch das Ersetzen der neutralen, medizinischen Begriffe (Beschneidung, Klitorektomie, Infibulation etc.) wurde ein beabsichtigt: es sollte eine semantische Nähe zur Kastration hergestellt werden sowie die Einordnung in einen breiteren Rahmen mit Vergewaltigung und als „Gewalt gegen Frauen“. Der Begriff Female Genital Mutilation, und als Abkürzung FGM, wurde in den 1970er und 1980er Jahren zunehmend von Aktivistengruppen und auch politischen Entscheidungsträgern übernommen. Die Umbenennung und damit einhergehende Um-Kategorisierung der Praktik wird rückblickend als Beispiel für erfolgreiches Kommunikationsmanagement betrachtet.125126127 Die mit der Begrifflichkeit verbundende Emotionalisierung führte zum Aufgreifen des Themas in den Medien und im öffentlichen Diskurs und somit letztlich zu einer auf Bekämpfung der Praktik ausgerichteten politischen Agenda:
Im Jahre 1991 empfahl die WHO, dass die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation übernehmen. Die Verwendung von „mutilation“ („Verstümmelung“) unterstreiche die Tatsache, dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Mädchen und Frauen sei. Dadurch unterstütze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene.128
Aber auch die Bezeichnung Female Genital Mutilation wird kritisiert, da sie einerseits den kulturellen Hintergrund für die Praktiken ignoriere und andererseits dazu führen könne, Betroffene als „Verstümmelte“ zu . Betroffene Frauen verstehen einigen Studien zufolge die Eingriffe in über 90 % der Fälle nicht als eine Verstümmelung.37 Die praktizierenden Gemeinschaften verwenden Bezeichnungen, die im jeweiligen gesellschaftlichen und regionalen Kontext bestimmte Sinngebungen ausdrücken und mit denen sich die Betroffenen in positiver Weise identifizieren können. In Eritrea wird für die Beschneidung von Mädchen und Jungen der Begriff Mekinschab („Schneiden, Reinigen“) verwendet, im Sudan Tahur (stammt vom Wort Tahir und bedeutet „rein“) oder Tahara, bei den in Kenia Khandi.31 Viele beschnittene Frauen sehen die Bezeichnung „Verstümmelung“ als beleidigend und verletzend an und wehren sich gegen die Verwendung des Begriffs. Entsprechend heißt es im gemeinsamen „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung - Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der und verschiedener Mitgliedsorganisationen von :
Die in Deutschland ansässige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstümmelung zu verwenden. In der Broschüre „Wir schützen unsere Töchter“, die sich speziell an Migrantinnen richtet, werde hingegen „fast ausschließlich“ der Begriff Beschneidung benutzt. In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung, sondern nehme Rücksicht „auf die Würde der Betroffenen in Deutschland“.
Die United States Agency for International Development entschied sich im Jahre 2000 dafür, die als neutral eingeschätzte Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) zu verwenden. Diese Entscheidung wurde mit der Ablehnung der Bezeichnung Female Genital Mutilation (FGM) durch die praktizierenden Gemeinschaften aber auch durch Aktivisten begründet, welche den Begriff der Genitalverstümmelung für „verurteilend“, „abwertend“ und „für die Diskussion und Kooperation nicht förderlich“ halten. Auch würden jene, die die Abschaffungsbestrebungen mit der Kolonialzeit verbinden, in der Bezeichnung FGM ein Indiz für Kulturimperialismus sehen. Eine Frau als „verstümmelt“ zu bezeichnen, kränke sie und könne zu einem psychologischen Trauma führen, insbesondere bei jungen Mädchen und Frauen, die in nicht-praktizierenden Gemeinschaften leben. Denn jene, die Beschneidungen praktizieren, betrachteten diese als nützlich. Die Bezeichnung Female Genital Mutilation stigmatisiere die Praxis auch zum Schaden jener Programme, die sich um Veränderung bemühen.

Qualität vorhandener Studien


In Metaanalysen (Obermeyer: 1999, 2003, 2005) stellte sich heraus, dass der Großteil jener Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten, methodisch unzureichend durchgeführt worden waren. Keine einzige der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veröffentlichten Studien konnte statistisch signifikante Effekte vorweisen, bei einem Großteil wurde die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgeführt, Informationen über die Art der Datengewinnung wurden nicht angegeben, hohe Anteile an nicht- oder falsch ausgefüllten Fragebögen blieben unerwähnt, Befrager wurden nicht geschult oder waren für die jeweilige Bedingung nicht geblindet, oder konfundierenden Variablen wurde nicht weiter nachgegangen. Dennoch wurden und werden diese Studien oft als Beleg der Schädlichkeit des Eingriffs herangezogen und für Lobbyarbeit genutzt. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Komplikationen bei der Geburt, schmerzhafter Koitus etc.), so sie denn belegbar sind, beziehen sich ausschließlich auf die Infibulation (Typ III nach WHO); diese stärkste Form macht in der Gesamthäufigkeit 10 % bis 20 % aus und ist regional stark begrenzt. Dennoch wird diese Form in den westlichen Medien als repräsentativ für das gesamte Phänomen herausgestellt. Auch Morison et al. fanden 2001 in einer groß angelegten Feldstudie in Gambia, die einen Vergleich mit einer unbeschnittenen und vergleichbaren Kontrollgruppe herstellte, keine oder nur geringe Abweichungen in zahlreichen gesundheitlichen Parametern.

Hygienische Umstände des Eingriffs


Ein Großteil der Eingriffe wird unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von nicht medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Manche Fachleute sind der Meinung, die Kritik an diesen Umständen sei berechtigt, die angemessene Gegenmaßnahme sei jedoch nicht ein Verbot von Beschneidungen, sondern deren Durchführung durch medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen (Medikalisierung). Gerade dieser Schritt werde jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Ländern verhindert, wodurch der Eingriff nur außerhalb eines medizinischen Rahmens möglich sei.37

Vergleich zur Männerbeschneidung


Nach Auffassung einiger Urologen und Gynäkologen ist die Entfernung der Klitorisvorhaut (siehe Typ I) bezüglich Umfang und Konsequenzen mit der männlichen Zirkumzision vergleichbar ("Excision of the clitoral prepuce is anatomically neither more nor less radical a procedure than removal of the penile foreskin").Benatar, Michael and Benatar, David(2003) 'Between Prophylaxis and Child Abuse: The Ethics of Neonatal Male Circumcision', The American Journal of Bioethics, 3: 2, 35 — 48, First published on: spring 2003 [http://www.circs.org/library/benatar2/index.html Volltext]130
Während die Beschneidung weiblicher Genitalien ohne medizinische Indikation aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und gerade in Bezug auf Minderjährige insbesondere in westlichen Ländern strafverfolgt wird, werden entsprechende Maßstäbe nur sehr begrenzt auf die männliche Beschneidung angewandt. Auch diese wird oftmals mit kultureller Begründung durchgeführt, bei der jüdischen Brit Mila beispielsweise einige Tage nach der Geburt. Obwohl einige Beschneidungsformen bei Mädchen und Jungen ähnlich sind, werden sie im westlichen Diskurs durchgehend als verschieden und unvergleichbar behandelt.38
Obwohl auch an der Beschneidung männlicher Neugeborener geübt wird und Rechtsexperten den Straftatbestand der Körperverletzung als gegeben ansehen, ist diese in den meisten westlichen Ländern (mit Ausnahme von Schweden) ohne effektive Strafbedrohung der oder des Arztes durchführbar.131
Unbestritten sind manche Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien wesentlich schwerwiegender als die Zirkumzision. Der Umfang des Eingriffs unterliegt hier allerdings weder in der strafrechtlichen noch in der moralischen Bewertung einer Differenzierung. Nach Meinung einiger Fachleute gibt es keinen Grund, die Beschneidung bei Mädchen und Frauen, sofern sie auf die Entfernung von Klitorisvorhaut und inneren Schamlippen beschränkt bleibt, anders zu werten als die bei Jungen und Männern.132133

Ästhetische Genitaloperationen in westlichen Kulturen


? Siehe auch: und Klitorisvorhautreduktion
Die Umgestaltung der natürlichen Anatomie der Genitalien zum Zweck der Verschönerung und Angleichung an ein Ideal findet sich in afrikanischen wie auch in .38 Die operative Veränderung der weiblichen Genitalien als Schönheitsoperation findet in Europa zunehmend Verbreitung. Dabei werden überwiegend die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt (seltener werden auch Venushügel und/oder äußere Schamlippen mit einbezogen). Obwohl in einigen Fällen eine medizinische Indikation vorliegt, ist der Eingriff in der Regel aus persönlichen ästhetischen Vorstellungen heraus motiviert.[http://www.goldegg-verlag.at/uploads/muster/wahnsinnig-schoen/Wahnsinnigschoen_(c)_Goldegg_Verlag.pdf Sylvia Unterdorfer, Maria Deutinger, Michaela Langer, und Claudia Richter: „Wahnsinnig schön: Schönheitssucht, Jugendwahn & Körperkult“, Goldegg, ISBN 3-901880-14-3] Westliche Intimoperationen werden allerdings an erwachsenen, einwilligungsfähigen Frauen durchgeführt, während bei der Beschneidung weiblicher Genitalien vor allem Kinder und Jugendliche zu dem Eingriff gezwungen werden.
Wenngleich auch die Eingriffe nicht identisch sind, so gibt es dennoch Gemeinsamkeiten zu einigen Formen der Beschneidung. Bei der Labioplastik wird die Klitoris nicht verändert. Die Entfernung von inneren Schamlippen und Klitorisvorhaut ist jedoch mit den entsprechenden Beschneidungsformen Typ I und II vergleichbar. Auch im Fall der afrikanischen Beschneidung spielen ästhetische Motive oftmals eine Rolle und sind mit traditionellen und kulturellen Gründen verwoben.77 Es werden jedoch im Rahmen der westlichen kosmetischen Operationen mitunter auch Veränderungen an Klitoris oder Vagina vorgenommen. So werden ästhetisch motivierte Verkleinerungen der Klitoris angeboten,Johnsdotter S, Essén B: Genitals and ethnicity: the politics of genital modifications. Reproductive Health Matters, 2010, Volume 18, Issue 35, Pages 29-37, , [http://www.rhm-elsevier.com/article/S0968-8080(10)35495-4/fulltext Volltext] vereinzelt wird eine vollständige Entfernung der Klitoris aus ästhetischen Gründen durchgeführt.134
Ästhetisch motivierte Genitaloperationen in westlichen Ländern decken mittlerweile ein Spektrum ab, das in weiten Teilen deckungsgleich mit den FGM-Definitionen der WHO ist. Eine Abgrenzung zwischen beiden Kategorien auf einer rein anatomischen Ebene nicht mehr möglich.134 Nach vorherrschender westlicher Sichtweise unterscheiden sich die Praktiken in Bezug auf Freiwilligkeit, hygienische Umstände der Operation und Auswirkungen auf die Sexualität. Jedoch werden diese dichotomen Positionen zunehmend in Frage gestellt.13576
Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Eingriffen sind komplex und Gegenstand aktueller kulturwissenschaftlicher Forschung.136 Da bestimmte Kritikpunkte, die als Grundlage für Abschaffungsbestrebungen der Genitalbeschneidung herangezogen werden, in gleichem Maße auf die westlichen Schönheitsoperationen zutreffen, wird der Vorwurf einer Doppelmoral erhoben137 und von Seiten der Abschaffungsbewegung das Problem erkannt, dass vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage nach Labioplastik im Westen die an Afrika gerichteten Vorwürfe an Glaubwürdigkeit verlieren.138
Es regt sich jedoch auch zunehmender Widerstand gegen diese sogenannten Schönheitsoperationen. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtenhilfe e. V. merkt beispielsweise an, dass „Risikoeinschätzungen und Komplikationsraten dieser Operationen fehlen, nicht bekannt sind oder verharmlost werden“, und rät von derartigen Eingriffen ab.139

Beschneidung von erwachsenen Frauen mit deren Einwilligung


Erstbeschneidung


Während die Strafbarkeit von Beschneidungen an minderjährigen Mädchen in westlichen Ländern unbestritten ist, gibt es unterschiedliche Haltungen zur Frage, inwiefern eine erwachsene, mündige Frau freiwillig und selbstbestimmt in den Eingriff einwilligen kann. Diese Frage stellt sich vorerst in Bezug auf die in westlichen Ländern lebenden, erwachsenen Frauen mit Migrationshintergrund, die den Eingriff am eigenen Körper und unter sterilen medizinischen Bedingungen von Fachpersonal ausführen lassen wollen. Obwohl generell die Einwilligung in eine Körperverletzung möglich ist, ist dies bei schwerer Körperverletzung nur im Falle eines „höheren sittlichen Wertes“ möglich.
Einerseits ist die Frage des Vorliegens einer schweren Körperverletzung unklar: Bei Amputation des äußeren Teils der Klitoris ist dies umstritten, bei Klitorisvorhaut und Schamlippen ist eindeutig nicht von einer schweren Körperverletzung auszugehen (vgl.140 So wird davon ausgegangen, dass ein „[...]rechtlicher Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Genitalien“ von keiner Frau veräußert werden kann, eine rechtlich wirksame Einwilligung zur Beschneidung daher nicht möglich sei. Begründungen wie Tradition und Religion werden in diesem Fall nicht zugelassen.
Es besteht also die Situation, dass die Entfernung der männlichen Vorhaut mit religiöser Begründung selbst bei kleinen Kindern geduldet wird, während sich der Arzt von langjährigen Haftstrafen bedroht sieht, wenn er bei einer erwachsenen Frau mit Migrationshintergrund auf deren Wunsch und ohne medizinische Indikation z. B. die Entfernung der Klitorisvorhaut vornimmt.141 Im Fall operativer Geschlechtsangleichung von Intersexuellen kann diese Bewertung zu juristischen Problemen bei einer Frau-zu-Mann-Umwandlung führen.142

Reinfibulation


Die Reinfibulation (oder auch Refibulation) bezeichnet das erneute Verschließen einer Infibulation nach einer erfolgten Geburt. Die rechtliche sowie moralische Beurteilung der Reinfibulation der erwachsenen Frau ist kontrovers.31 Nach deutschem Recht ist eine Reinfibulation nicht zulässig. In einigen Bundesstaaten der USA ist die Reinfibulation legal, in der Schweiz wird die Reinfibulation auf Patientenwunsch durchgeführt. Der amerikanische Fachverband American Congress of Obstetricians and Gynecologists gibt keine klare Empfehlung für oder gegen eine Durchführung. Die deutsche Bundesärztekammer spricht sich gegen die Reinfibulation aus, „wenn diese erkennbar zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Frau führen würde.“120
Die in einigen europäischen Ländern vorliegende Strafbarkeit der Reinfibulation erwachsener Frauen wir sowohl von, in Europa lebenden, Afrikanerinnen als auch von westlichen Feministinnen kritisiert. So wird mündigen Frauen dieses Kulturkreises die Einwilligung verwehrt, während vergleichbare westliche Eingriffe unter vermeintlich anderer Legitimation toleriert werden.3176 In jenen Ländern, wo die Reinfibulation gesetzlich gestattet ist, wird eine intensive Beratung und Aufklärung über sämtliche Risiken vorausgesetzt.

Kultursensitive Kompromisslösungen


Bisher erfolgte Umsetzungsversuche


In den Niederlanden wurde 1992 vom Gesundheitsministerium ein Vorschlag unterbreitet, des es Ärzten erlauben sollte, eine Perforation der Klitorisvorhaut (vergleichbar einem Klitorisvorhautpiercing) an Minderjährigen durchzuführen. Damit sollte ein Kompromiss für afrikanische Eltern geschaffen werden, um von weitergehenden Formen der rituellen Bescheidung abzusehen. Die Entscheidung wurde zurückgezogen, als sich massiver Protest von verschiedenen Aktivistengruppen zeigte. Es wurde eine offizielle Legitimierung befürchtet, wobei selbst harmlose Praktiken einer Unterwerfung der Frau Vorschub leisten würden.76
Im Jahr 1996 wurde vom Harbor View Medical Center, einem Krankenhaus in Seattle, die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Einschnitt an der Klitorisvorhaut vorzunehmen, der sogenannte genital nick oder ritual nick. Der Eingriff wurde von Seiten der Ärzteschaft als „symbolische Beschneidung“ aufgefasst, hatte keinerlei negative Folgen und blieb im Ausmaß sogar weitaus hinter der männlichen Beschneidung zurück. Es sollte somit die illegale Durchführung der Prozedur außerhalb eines Krankenhauses verhindert werden und eine Option zur Wahrung der kulturellen Identität geschaffen werden. Außerdem ließ sich aus Sicht der Krankenhausleitung eine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei Operationen vergleichbarer Ausmaße nicht rechtfertigen (es wurden, wie in den USA üblich, auch viele Beschneidungen an Jungen vorgenommen). Einem umfangreichen juristischen Gutachten (Coleman, 1998, Duke University) zufolge war das Vorgehen sowohl rechtlich als auch moralisch vertretbar. Als der sogenannte „Kompromiss von Seattle“ jedoch bekannt wurde, setzte eine Welle der Empörung von Seiten der Anti-FGM-Bewegung ein. Unter dem Druck zahlreicher Lobbygruppen, geführt von der Frauenrechtlerin Patricia Schroeder, gab das Krankenhaus nach und beendete dieses Vorgehen.
Ein 2003 im Careggi Krankenhaus in Florenz gefasster Beschluss, leichte Formen der Beschneidung an erwachsenen, einwilligenden Frauen zuzulassen, führte zu ähnlichen Reaktionen. Anlass war der von mehreren afrikanischen Frauen an einen Klinikarzt herangetragene Wunsch, eine Beschneidung bei ihnen durchzuführen. Der Vorschlag wurde nach langen Diskussionen vom Ethikrat bewilligt. Dies führte zu stark emotional geprägten Reaktionen in den Medien und Opposition zahlreicher . Die Umsetzung der Regelung wurde nachfolgend aufgegeben.Anna Elisabetta Galeotti (2007): Relativism, Universalism, and Applied Ethics: The Case of Female Circumcision. Constellations, Volume 14, Issue 1, 91–111 .143
Im Jahr 2010 wurde die Debatte um die Legalisierung des ritual nick erneut entfacht, als die American Academy of Pediatrics, eine Berufsvereinigung von Ärzten der Pädiatrie, die Praktik als mögliche Alternative zu einer vollständigen Ablehnung der Beschneidung bezeichnete ("However, the ritual nick suggested by some pediatricians is not physically harmful and is much less extensive than routine newborn male genital cutting. There is reason to believe that offering such a compromise may build trust between hospitals and immigrant communities, save some girls from undergoing disfiguring and life-threatening procedures in their native countries, and play a role in the eventual eradication of FGC").144145

Vorschläge für mögliche Regelungen


Die übliche Haltung der meisten westlichen Regierungen wie auch internationaler Organisationen gegenüber jeglicher Form von Beschneidung bei Frauen ist eine bedingungslose Ablehnung und meist auch ein striktes Verbot, unabhängig vom Grad der Operation und dem Alter des Mädchens oder der Frau. So wird selbst die Diskussion über das Thema als frauenverachtend abgelehnt („even talking about cutting female genitals legitimizes a barbaric practice, one that disempowers women and serves to keep them out of the American mainstream.“ – Mimi Ramsey146).
Der US-amerikanische Anthropologe Richard A. Shweder plädiert für eine – nach seiner Ansicht – faire und kultursensitive Kompromisslösung. Ziel sei eine Annäherung zwischen den Kulturen und eine angestrebte Übereinkunft unterschiedlicher kultureller Werte.37 Dabei wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:
  • Die männliche Beschneidung wird im westlichen Kulturkreis geduldet und von Medizinern offiziell durchgeführt. Dieses Vorgehen ist durch kulturell und religiös verankerte Werte gerechtfertigt, eine Änderung dessen scheint nicht vertretbar zu sein. Die Verletzung der körperlichen Integrität des Kindes erscheint hinnehmbar, soweit keine ernsten negativen Folgen zu erwarten sind. Folglich sei auch ein vergleichbarer Eingriff bei Mädchen nicht abzulehnen. Eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern oder den Kulturen sei jenseits von medizinischen Gründen nicht vertretbar. Eine Veränderung der Klitoris oder die Infibulation sei jedoch aufgrund der erwartbaren Folgen strikt abzulehnen.37
  • Im Fall von Erwachsenen und mündigen Frauen ist jeglicher Eingriff vertretbar, sofern eine aufgeklärte Einwilligung stattfindet (gegebenenfalls sollte über ein psychologisches Gutachten Freiwilligkeit und Mündigkeit sichergestellt sein). Sollte eine Frau unter diesen Umständen den Eingriff wünschen, könnte ihr die Möglichkeit dazu in einem hygienischen und professionellen Rahmen gegeben werden.37

Ein von Morayo Atoki, Juristin an der University of Buckingham, Großbritannien, ausgearbeiteter Gesetzesvorschlag sieht einen rechtlichen Rahmen für Beschneidungen vor. Wichtigste Voraussetzung ist, neben der strengen medizinischen Regulierung der Operation, das Einverständnis der Person. Die Beschneidung kann erst ab einem Alter von 16 Jahren erfolgen. Dies ist, laut Atoki, nach dem britischen Familienrecht das Mindestalter für eine kompetente und rechtsgültige Einwilligung in einen derartigen medizinischen Eingriff.29
Neben der Einwilligungsfähigkeit spielt die Form der Beschneidung in vielen westlichen Gesetzgebungen bisher keine Rolle. Die italienische Juristin Maria Caterina La Barbera sieht die rechtliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Typen der Beschneidung als angebracht. So sollte rechtlich zwischen leichteren Formen, die sich nicht wesentlich von im Westen üblichen Praktiken wie Schönheitsoperationen im Intimbereich oder Intimpiercings unterscheiden, und schwereren Formen wie der Infibulation differenziert werden. La Barbera argumentiert für die Legalisierung der leichteren Formen unter Beibehaltung des Verbots der schwereren Formen. 147
Einer Lösung der Problematik stehen die oftmals stark emotional geprägten, negativen Meinungen in der westlichen Welt entgegen. Der US-amerikanische Professor für Anthropologie Mwenda Ntarangwi spricht sich für eine Annäherung zwischen den Kulturen und Positionen aus. Er schlägt vor, dass beschnittene Frauen in den Dialog mit Schülern und Studenten treten und zu einer offenen Auseinandersetzung anregen. Die Diskussion mit vermeintlichen „Opfern“, welche wider Erwarten die Beschneidung gutheißen, kann zu neuen Einsichten in eine komplexe kulturelle Thematik und mehr Verständnis für die andere Position führen.148

Literatur


Anthropologie und Sozialwissenschaften


  • Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer: [http://www.meforum.org/article/1629 Is Female Genital Mutilation an Islamic Problem? (Essay 2006)]
  • Carla Makhlouf Obermeyer (2003): The health consequences of female circumcision: Science, advocacy, and standards of evidence. Medical Anthropology Quarterly, 17(3), 394–412. PMID 12974204.
  • Eiman Okroi: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan – „Female genital mutilation“. Akademos-Wiss.-Verl., Hamburg 2001, ISBN 3-934410-29-4.
  • Charlotte Beck-Karrer: Löwinnen sind sie. Gespräche mit somalischen Frauen und Männern über Frauenbeschneidung. Verein Feministische Wissenschaft, Bern 1996, ISBN 3-905561-03-4
  • Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual. Sexuelle Verstümmelung afrikanischer Frauen. Aus dem amerikan. Engl. von Michaela Huber. Fischer, Frankfurt 1992, ISBN 3-596-10993-0
  • Janne Mende: Begründungsmuster weiblicher Genitalverstümmelung. Zur Vermittlung von Kulturrelativismus und Universalismus. transcript-Verlag, Bielefeld 2011, ISBN 978-3-8376-1911-9
  • Annette Peller: Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. Female Genital Cutting. Rituelle Verwundung als Statussymbol. Weissensee-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-934479-60-X
  • Christine J. Walley: Searching for "Voices": Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations. In: Cultural Anthropology, Vol. 12, No. 3. (August 1997), S. 405-438.

Rechtswissenschaft und -politik


  • Ulrike Bumke: Zur Problematik frauenspezifischer Fluchtgründe – dargestellt am Beispiel der Genitalverstümmelung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, S. 423–428.
  • Marie-Anne Caroline Pichler: Völkerstrafrechtliche Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung: Voraussetzungen der Strafverfolgung in Österreich, VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2010, ISBN 3-639-24354-4.
  • Mirko Möller: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2002, S. 186-187.
  • Stefan Trechsel, Regula Schlauri: [http://assets.unicef.ch/downloads/UNI_Rechtsgutachten_WGV_de.pdf Weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz: Rechtsgutachten], Zürich 2004 (im Auftrag von UNICEF Schweiz).
  • Marion Rosenke: Die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane - Strafrechtliche Überlegungen de lege lata und de lege ferenda. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), 2001, S. 377-379.
  • Dirk Wüstenberg: Öffentlich-rechtliche Mitteilungsrechte und -pflichten der Ärzte zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung?. In: GesundheitsRecht (GesR) 2010, S. 529-534.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung -- und die weitere familienrechtliche Rechtsprechung. In: Zeitschrift Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) 2009, S. 484-487.
  • Berhane Ras-Work: [http://www.un.org/womenwatch/daw/egm/vaw_legislation_2009/Expert%20Paper%20EGMGPLHP%20_Berhane%20Ras-Work%20revised_.pdf LEGISLATION TO ADDRESS THE ISSUE OF FEMALE GENITAL MUTILATION (FGM)], 21. Mai 2009. (Expertenpapier der Vereinten Nationen zum Stand der FGM-Gesetzgebung in afrikanischen Staaten)

Filme


  • Moolaadé. Bann der Hoffnung. Spielfilm-Drama, Senegal, Frankreich, Burkina Faso, 2004, 119 Min., Regie: Ousmane Sembene, Produktion: arte France, deutsche Erstausstrahlung: 13. Juli 2010, [http://www.arte.tv/de/film/kino-auf-ARTE/die-filmtipps-der-woche
    -/Kino-auf-Arte/3294914,CmC=3252204.html Inhaltsangabe] von arte, [http://www.critic.de/film/moolaade-bann-der-hoffnung-487/ Besprechung] von critic.de
  • Mit meiner Tochter nicht! Frauenbeschneidung in Europa. Dokumentation, Deutschland 2006, 40 Min., Regie: Valentin Thurn, Erstausstrahlung: 6. Februar 2007, [http://www.arte.tv/de/wissen-entdeckung/genitalverstuemmelung/TV-Programm/1445964.html Inhaltsangabe] von arte mit Video
  • Der Tag, den ich niemals vergessen werde. (OT: The Day I Will Never Forget.) Dokumentation, Großbritannien, 2002, 90 Min., Regie: Kim Longinotto, [http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3615192,00.html Inhaltsangabe] vom NDR

Einzelnachweise



148
148
148
148
148
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
149
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
150
151
152
152
152
153
153
153
153
154
154
155
156
157
158
158
158
158
159
160
161
162
162
162
162
162
163
164
164
164
164
164
164
164
164
164
164
165
165
165
165
165
165
166
166
167
167
168
169
169
169
170
171
172
172
172
173

Weblinks


  • [http://www.unicef.org/publications/files/FGM-C_final_10_October.pdf Female mutilation/cutting. A Statistical Exploration 2005] Englischsprachige umfangreiche epidemiologische Datensammlung der UNICEF (pdf)

Quelle: http://de.wikipedia.org/Beschneidung_weiblicher_Genitalien

Zurück zu allen Lexikon-Einträgen

Lexikon


Im Lexikon
finden Sie kurze Erklärungen
der wichtigsten Fachbegriffe.

 




Literatur zum Thema:



 
... weitere bestNET.Portale

- aufstellerInnen.at- berater.at - beratungsstellen.at - bestDENT.at - bestHELP.at - bestMED.at - coaching.cc - ergotherapeuten.at - ExpertInnen.at - HotelKompass.at -
-
kunsttherapie.at - lebensberatung.at - logopaeden.at - mediation.at - musiktherapie.at - NEWSLETTER.at - paedagogik.at - Pflege.at - physiotherapie.at -
- psychologen.at - PsyOnline.at - rechtsberatung.at
- ReferentInnen.at - selbsterfahrung.at - selbsthilfe.at - seminarNET.at - soziales.at - SteuerOnline.at -
- supervision.at - training.at -
unternehmensberater.at - VeranstaltungsKompass.at - wissenschaft.at -

Die humorvolle Seite: KRISIPEDIA - Neu von T3consult: traumdeutung.at - therapie.at