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Bereits in 4. Auflage und auf neuestem Stand des Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 (Gleichbehandlung unehelicher Kinder, neues Namensrecht, Umschreibung des Kindeswohls, gemeinsame Obsorge, Kontaktrecht, verbesserte Entscheidungen des Familiengerichts, Familiengerichtshilfe, Sicherung der Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkenntnissen, einheitliche Altersgrenzen für Adoptionen) informiert dieser kompakte Ratgeber über die Scheidung und ihre rechtlichen Folgen wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht, Aufteilung des Ehevermögens sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Folgen. Neben der Scheidung wird auch detailliert auf die Rechte und Pflichten in der Ehe sowie das Erbrecht der Ehegatten eingegangen. Ein eigener Teil widmet sich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare wird behandelt.

Zahlreiche Beispiele, Muster, Tipps und Querverweise erleichtern das Verständnis und gezielte Auffinden einzelner Fragen und stellen sicher, dass sich auch juristisch nicht vorgebildete Leser rasch einen rechtlichen Überblick verschaffen können.

Ein eigener, neuer Teil widmet sich der anwaltlichen Praxis, von der Auswahl des Rechtsanwalts bis hin zu den Kosten der Vertretung. Der Musterteil wurde ebenfalls wesentlich erweitert. Abgerundet wird das Werk durch ein Verzeichnis von Servicestellen sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis.

Scheidung kompakt wendet sich sowohl an Frauen als auch an Männer in einer Trennungs- bzw familiären Konfliktsituation und bietet so umfassende Beratung für Betroffene.

Die Autoren:

ao. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Österreichisches und Europäisches Zivilverfahrensrecht an der Universität Linz. Einer ihrer Schwerpunkte ist das Familienrecht. Sie ist Verfasserin zahlreicher Publikationen auf diesem Gebiet, bei Gesetzesvorhaben beigezogene Rechtsexpertin und beim Fachpublikum anerkannte Vortragende im In- und Ausland. ...

"116. Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art. Gegenstand

1 Änderung des Strafgesetzbuches
2 Änderung der Strafprozessordnung 1975
3 Umsetzung von Richtlinien
4 Inkrafttreten

Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2012 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 25/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im § 53 Abs. 1 entfällt der zweite Satz.

2. Im § 53 Abs. 2 lautet der letzte Satz:

„Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.“

3. Im § 64 Abs. 1 Z 4a wird nach der Wendung „verbotene Adoptionsvermittlung (§ 194)“ die Wendung „Vergewaltigung (§ 201), geschlechtliche Nötigung (§ 202)“ eingefügt.

3a. § 65a samt Überschrift lautet:

„Erweiterter Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung bei Auslandstaten

§ 65a. Der Verfall und die Einziehung treffen auch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 11.07.2013


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