Die Ausbildung zum*zur Klinischen- und Gesundheitspsycholog*in ist in Österreich im Psychologengesetz in der Fassung von 2014 geregelt. Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie mindestens mit dem Master-/Magistergrad. Klinische Psycholog*innen arbeiten in Krankenhäusern, in der Diagnostik und in der klinisch-psychologischen Behandlung.
Es handelt sich bei dieser Ausbildung um eine Fortbildung für Psycholog*innen, die zur Eintragung in die Liste der Klinischen- und Gesundheitspsycholog*innen beim BM für Gesundheit berechtigt. Letztere ist häufig Anstellungsvoraussetzung in Krankenhäusern, Sucht- und Psychosomatikkliniken.
Keywords: Klinische*r Psycholog*in, Gesundheitspsycholog*in, Psychologengesetz, Diagnostik
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