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Psychologie-Thema > Verkehrspsychologische Nachschulungsstelle (§ 6 FSG-NV)


Im §6 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) werden die Voraussetzungen definiert, die eine Organisationsstruktur erfüllen muss, um Führerschein-Nachschulungen durchführen zu können.
Führerschein-Nachschulungen werden von speziell ausgebildeten Psycholog*innen geleitet. In solchen Nachschulungen werden Lösungsstrategien erarbeitet, damit es zu keinem weiteren Führerscheinentzug kommt und das Risiko im Straßenverkehr minimiert wird.
Keywords: Führerschein-Nachschulung, Verkehrspsycholog*in, Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung, FSG-NV, §6 FSG-NV, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdelikt





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