Die Nachschulungen werden gemäß Führerscheingesetz- Nachschulungsverordnung für alkoholauffällige bzw. verkehrsauffällige KraftfahrerInnen angeboten und in Gruppen bis zu max.11 TeilnehmerInnen über einen Zeitraum von min. 22 Tagen durchgeführt.
Ziel:
Ziel der Nachschulung ist es, durch geeignete, individuell angepasste Verhaltensmuster die Möglichkeit zur Selbstkontrolle zu fördern und, Rückfälle in weitere Verkehrsverstöße zu vermeiden.
Methode:
In den mind. 4 Kurssitzungen werden durch KursleiterInnen der vom Bundesministerium ermächtigten Stellen Informationen bzgl. der Gefahren im Strassenverkehr ( z.B. Alkohol, Rasen...) geboten , aber auch Ursachen, die zur Anordnung dieser Maßnahme geführt haben in der Gruppe gemeinsam erörtert sowie der Bezug des Fehlverhaltens zu persönlichen Einstellungen bewusst gemacht.
Anmeldung:
keine Anmeldung erforderlich
Kosten:
495 Euro für die erstmalige Teilnahme an der Gruppe ( gesetzlich festgeschrieben)
Referentin und Veranstalterin:
Bucher Martina, Dr.
9900 Lienz, Tristacher Straße 10 Adress-Info: Für Therapie und Supervision; 1. Stock