Im §6 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) werden die Voraussetzungen definiert, die eine Organisationsstruktur erfüllen muss, um Führerschein-Nachschulungen durchführen zu können.
Führerschein-Nachschulungen werden von speziell ausgebildeten Psycholog*innen geleitet. In solchen Nachschulungen werden Lösungsstrategien erarbeitet, damit es zu keinem weiteren Führerscheinentzug kommt und das Risiko im Straßenverkehr minimiert wird.