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Psychologische Überlegungen haben Menschen wohl schon immer angestellt. Als Wissenschaft gibt es die Psychologie aber erst seit dem späten 19. Jahrhundert. Den Beginn der systematischen und experimentellen Psychologie kann man auf das Jahr 1879 datieren, als Wilhelm Wundt sein experimentalpsychologisches Labor in Leipzig gründete. Er wendete erstmals experimental-methodische Forschung an, die stark an den Naturwissenschaften orientiert war, um psychologische Phänomene zu erforschen.

Die wissenschaftliche Psychologie versucht allgemeingültige Regeln für das Erleben und Verhalten der Menschen aufzustellen, die auf systematischen Beobachtungen beruhen. Diese empirischen und systematischen Beobachtungen, die dann immer wieder überprüft, hinterfragt und weiter differenziert werden, unterscheiden die wissenschaftliche Psychologie auch von der Hobby- oder Alltagspsychologie.

Eine Definition der wissenschaftlichen Psychologie könnte daher lauten: Psychologie ist die Wissenschaft der psychischen Vorgänge, vom Erleben und Verhalten des Menschen. Dabei gliedert sich die wissenschaftliche Psychologie heute in unterschiedliche Teilbereiche wie etwa Entwicklungspsychologie, Biologische- oder Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Sportpsychologie, Pädagogische Psychologie und Umweltpsychologie. Diese Teilbereiche sind auch Bestandteil der meisten Masterstudiengänge im Fach Psychologie. Dazu kommen noch umfangreiche Lehrinhalte im Bereich wissenschaftlicher Methoden und Diagnostik.

Als Psycholog*in darf sich laut Psycholog*innengesetz (§4) in Österreich nur bezeichnen, wer ein Studium der Psychologie im Ausmaß von mindestens 300 ECTS absolviert hat. Dies entspricht im Allgemeinen dem Master- oder Magisterabschluss.


Abgrenzung zur Psychologischen Beratung/Lebens- und Sozialberatung

Die Vielfalt an beratenden Berufen ist oft schwer zu unterscheiden. Neben Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen (vgl. Menüpunkt Gesundheitsberufe), gibt es auch „Diplomierte Psychologische Berater*innen“, die keinem der oben angeführten Berufe angehören. Es handelt sich dabei um Lebens- und Sozialberater*innen, deren Ausbildung in der „140. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung“ geregelt ist.

Lebens- und Sozialberater*innen dürfen nur mit gesunden Menschen arbeiten, die im Alltag mit belastenden Situationen konfrontiert sind, solange noch keine krankheitswertige Störung vorliegt. Die Behandlung von psychisch oder körperlich kranken Menschen ist jedenfalls Ärzt*innen, Klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen vorbehalten.

Psycholog*innen mit einer Zusatzausbildung als Klinische Psycholog*innen haben einen Tätigkeitsvorbehalt im Bereich klinisch-psychologischer Diagnostik sowie bei der Erstellung von klinisch-psychologischen Befunden und Gutachten. Der Begriff „Tätigkeitsvorbehalt“ bedeutet, dass es einen generellen Ausschließungsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Personen, die nicht in der Liste der Klinischen Psycholog*innen eingetragen sind, dürfen diese Tätigkeiten nicht ausüben.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben die teilweise oder vollständige Kassenfinanzierung von Psychotherapie sowie klinisch psychologischer Diagnostik. Die fachärztliche Behandlung durch Psychiater*innen wird nach dem Wahlärzt*innen- oder Kassenärzt*innen-Prinzip abgerechnet. Nachdem Lebens- und Sozialberater*innen keine kranken Menschen behandeln dürfen, ist auch eine Kassenfinanzierung nicht möglich.


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