Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
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