Zentrale Arbeitsgebiete der Rechtspsychologie sind das Erstellen von Gutachten im Zivilrecht (z.B. Obsorge) und im Strafrecht (z.B. Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen), die Behandlung und Rehabilitation von StraftäterInnen, Entlassungsprognosen von Häftlingen, Betreuung von Opfern, TäterInnen und Angehörigen als auch die Untersuchung der Ursachen/Motive, die zu kriminellem Verhalten führen sowie die Bearbeitung von psychologischen Fragen, die sich aus familienrechtlichen Problemen ergeben.
Quelle: https://www.boep.or.at/ 01.10.2021
Die Rechtspsychologie beinhaltet Elemente
Rechtspsychologische Forschungen, Methoden und Themen sind daher oftmals in diese Gebiete integriert.
Quelle: https://de.wikipedia.org 01.10.2021
Psycholog*innen mit entsprechenden Zertifizierungen
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG
Familien- Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Forensische Psychologie
Die Forensische Psychologie (auch: gerichtliche Psychologie) stellt einen Teilbereich der Angewandten Psychologie dar. Gemeinsam mit der Kriminalpsychologie ist sie zugleich ein Teilbereich der Rechtspsychologie.
Forensische PsychologInnen beschäftigen sich mit geistigen, sozialen sowie psychischen Ursachen der Verbrechensentstehung und -durchführung. Sie befassen sich zudem mit der Schuldfähigkeit von Angeklagten, der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und der Beweisführung vor Gericht.
Sie erstellen Gutachten in Pflegschaftsverfahren zu Kindeswohlgefährdung, Behandlung und Rehabilitation von StraftäterInnen, Entlassungsprognosen von Häftlingen, Begutachtung zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen u.v.a.
Forschend befassen sie sich mit der Untersuchung von Ursachen und Motiven, welche zu kriminellem Verhalten führen. Hauptbereiche sind die Kriminalprognostik und die Erforschung von psychosozialen undpsychopathologischen Bedingungen kriminellen Handelns.
Beim sogenannten Profiling erstellen sie gemeinsam mit KriminologInnen und KriminaltechnikerInnen Täterprofile und Tatortprofile aufgrund einer zuvor durchgeführten Fallanalyse (Tatrekonstruktion). So können sie umfassendeInformationen bündeln um ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten.
Quelle Text "Forensische Psychologie": www.berufslexikon.at/berufe/3093-ForensischeR-Psychologe~Psychologin 03/2018
Kriminalpsychologie
Kriminalpsychologie ist ein Teilbereich der Rechtspsychologie und beschäftigt sich mit Fragen, die gleichzeitig der Psychologie und der Kriminologie zuzuordnen sind. (Kriminolog*innen befassen sich mit dem Zustandekommen und Verhindern von Verbrechen und mit der Behandlung von Rechtsbrecher*innen.)
Kriminalpsycholog*innen...
* erforschen die Ursachen, die zu kriminellem Verhalten führen
* befassen sich mit der Psychologie von Tätern und Opfern
* betreiben Forschung zur Kriminalität in der Gesellschaft und
* erstellen Täterprofile (ein bekanntes Beispiel war das Täterprofil von Franz Fuchs)