Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der Ausbildungsteilnehmer selbständig mit KlientInnen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen PsychotherapeuInnen supervidiert werden.
Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
Inhalt und Umfang
Theorie | 300 Stunden |
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung | 60 |
Methodik und Technik | 100 |
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien | 50 |
psychotherapeutische Literatur | 40 |
Schwerpunktbildung je nach Methode | 50 |
Praxis | 550 Stunden |
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung | 200 |
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen | 550 |
Praktikumssupervision | 30 |
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen | 600 |
Praxissupervision | 120 |
Kosten
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum