"Die vorliegende Richtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit, die auf Grundlage eines Gutachtens des Psychologenbeirates vom 23.02.2012 erarbeitet wurde, ist als grundlegender Sorgfaltsmaßstab für klinische Psychologinnen bzw. klinische Psychologen und Gesundheitspsychologinnen bzw. Gesundheitspsychologen zu sehen und enthält spezielle Anhänge für die Schwerpunkte Kinder, Asylsuchende, Verkehrspsychologie und Militärpsychologie."
Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Berufe/Richtlinien_und_In...Quelle: BMG Gesundheit-Newsletter 02.01.2013
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