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News > Verkehrspsychologische Untersuchungen sind umsatzsteuerfrei

Nachdem der Europäische Gerichtshof sich ausgiebig mit der umsatzsteuerlichen Behandlung ärztlicher Gutachten beschäftigt hat, wurde die Liste der umsatzsteuer-pflichtigen Gutachten erweitert.
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Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes liegen steuerfreie ärztliche Leistungen vor, wenn die Leistungen der Diagnose der Behandlung und der Heilung von Krankheiten dienen.

Verkehrspsychologische Untersuchungen dienen nach Auffassung der Finanzverwaltung dem Schutz der Gesundheit der Bewerber um eine Lenkerberechtigung sowie der Gesundheit und Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Verkehrpsychologische Untersuchungen, Stellungnahmen und verkehrspsychologische Nachschulungen sind daher ohne Umsatzsteuer zu verrechnen.

http://www.huebner.at/branchen/med/aktuelles/verkehrspsychol...
Quelle: Hübner& Hübner


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