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Welche Klient*innen sind bei Ihnen in der Psychotherapie besonders gut aufgehoben? Verhaltenstherapie ist für viele Menschen mit psychischen oder emotionalen Problemen geeignet, da sie sehr ziel- und lösungsorientiert arbeitet. Sie gehört zu den am besten erforschten und wirksamsten Therapieformen. Geeignet bei: Angst (generalisierte Angststörung, Panikstörung, Agoraphobie, soziale Phobie/soziale Angsstörung, spezifische Phobien (Objekte oder Situationen), Depression, Zwang, PTBS (posttraumatische Belastungsstörung), Esstörungen, Schlafstörungen, ADHS, Borderline, Lebenskrisen und Belastungen(Stress, Trennung oder Verlust, Schwierigkeiten in Beruf oder Beziehung), körperliche Erkrankungen mit starken psychischen Belastungen). Grundvorraussetzungen: Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, Offenheit für neue Denk-und Verhaltensmuster, ein gewisses Maß an Selbstreflexion |
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Welche Klient*innen sollten eher NICHT zu Ihnen in Psychotherapie kommen? Bei Schizophrenie, bipolaren Störungen (in manischen Phasen) oder akuten Wahnzuständen ist zunächst meist eine medikamentöse Behandlung und Stabilisierung notwendig.Verhaltenstherapie kann später unterstützend helfen – aber nicht in der akuten Phase. Akute Suizidalität: Akute Suizidalität ist ein Notfall – hier steht zuerst Stabilisierung und Schutz im Vordergrund, oft in einer Klinik oder Kriseneinrichtung. Verhaltenstherapie kann später sehr hilfreich sein, um z. B. depressive Gedanken, Hoffnungslosigkeit oder destruktive Denkmuster zu bearbeiten. Aber: In der akuten Phase ist Verhaltenstherapie allein nicht ausreichend. Sicherheit und Stabilisierung gehen immer vor.Starke körperliche Erkrankungen, die die Therapie blockieren Wenn jemand z. B. durch Schmerzen, Medikamente oder neurologische Erkrankungen so beeinträchtigt ist, dass Aufmerksamkeit und Mitarbeit nicht möglich sind, muss zunächst medizinisch stabilisiert werden. |
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Was ist Verhaltenstherapie? Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Form der psychotherapeutischen Behandlung, die sich auf das aktuelle Verhalten, Denken und Erleben eines Menschen konzentriert. Ihr Ziel ist es, ungünstige Verhaltensweisen und Denkmuster zu erkennen, zu verändern und durch hilfreiche Alternativen zu ersetzen. Grundprinzipien der Verhaltenstherapie Grundprinzipien in der Verhaltenstherapie: Grundprinzipien der Verhaltenstherapie: Aktive Mitarbeit: Die Patientin oder der Patient arbeitet aktiv mit - z.B durch Übungen, Protokolle, Selbstbeobachtung Ziel- und Lösungsorientierung: Es wird konkret daran gearbeitet, belastende Symptome zu reduzieren oder zu bewältigen. Transparenz: Alles wird verständlich erklärt – keine „geheimnisvollen“ Methoden. -Hilfe zur Selbsthilfe: Ziel ist, langfristig selbstständig mit Problemen umgehen zu können. Gegenwartsorientierung: Meist steht das aktuelle Problemverhalten im Vordergrund, nicht die Vergangenheit (aber die kann auch einfließen). |
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Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Therapie? Es gibt klare Unterschiede zwischen Psychotherapeutinnen, Klinischen Psychologinnen, Psychiaterinnen und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin – die sich vor allem in der Ausbildung, der gesetzlichen Regelung und den Behandlungsmöglichkeiten zeigen. Eine Psychotherapeutin in Österreich hat eine spezielle psychotherapeutische Ausbildung gemäß dem Psychotherapiegesetz absolviert. Diese kann auf verschiedenen Grundberufen (z. B. Pädagogik, Sozialarbeit, Medizin, Psychologie) aufbauen und dauert mehrere Jahre. Psychotherapeutinnen behandeln psychische Störungen ausschließlich mit Gesprächen und psychotherapeutischen Methoden, dürfen aber keine Medikamente verschreiben. Sie sind eigenständige Gesundheitsberufe und unterliegen der Aufsicht durch das Bundesministerium. Eine Klinische Psychologin ist eine Psychologin mit Spezialisierung. Nach dem Psychologiestudium erfolgt eine Ausbildung zur Klinischen Psychologin gemäß dem Psychologengesetz. Sie darf psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung anbieten, aber keine Medikamente verschreiben. Klinische Psychologinnen arbeiten oft in Krankenhäusern, Praxen oder Institutionen. Auch sie dürfen psychische Erkrankungen behandeln – jedoch nicht mit „Psychotherapie“ im rechtlichen Sinn, sondern mit psychologischen Methoden.Eine Psychiaterin ist eine Ärztin, die ein Studium der Humanmedizin abgeschlossen hat und sich danach zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin weitergebildet hat. Sie darf sowohl medizinisch (inkl. Medikamente) als auch psychotherapeutisch arbeiten, sofern sie die entsprechende Zusatzausbildung hat. Sie ist berechtigt, körperliche Ursachen psychischer Beschwerden abzuklären, Diagnosen zu stellen und Medikamente (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika) zu verschreiben. Viele Psychiaterinnen in Österreich haben auch eine psychotherapeutische Qualifikation, aber nicht alle. |