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Gerichtlich beeidete Sachverständige sind im allgemeinen Expert*innen aus den verschiedensten Bereichen (Gesundheitswesen, Natur- und Umweltschutz, Bauwesen, Pädagogik und Psychologie usw.), die in die Sachverständigerliste der Gerichte als "allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige" eingetragen sind.

Psycholog*innen müssen als Anwärter*innen für eine Eintragung als gerichtlich beeidete Sachverständige eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen unter anderem zumindest 5 Jahre in eigenverantwortlicher Stellung im jeweiligen Fachbereich tätig gewesen sein und müssen auch vor der Eintragung eine Prüfung absolvieren.

Quelle: www.sachverstaendige.at Februar 2018
 

Gerichtlich beeidete Sachverständige erstellen Gutachten:

  • im Bereich des Familienrechts z.B. Sorgerecht, Umgangsregelung
  • zu Fragen des Jugendrechts, z.B. Beurteilung der Schuldfähigkeit oder strafgerichtliche Verantwortungsreife von Jugendlichen
  • zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines*einer Täter*in
  • zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeug*innenaussagen
  • im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes, z.B. Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
  • zur Beurteilung der Schuld-, Testier- und Prozessfähigkeit
  • zur Verlässlichkeitsprüfung gemäß Waffengesetz (siehe Waffengesetz)

Für die Suche nach entsprechenden Expert*innen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz eine Gerichtssachverständigenliste: http://www.sdgliste.justiz.gv.at


Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Seit 1. Juli 1997 gilt in Österreich ein neues Waffengesetz, das für Bewerber*innen um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass ein psychologisches Gutachten vorsieht. Diese „Verlässlichkeitsprüfung“ soll alle Bewerber*innen, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur zum Waffenbesitz ungeeignet erscheinen, ausfiltern. Es wird beurteilt, ob man dazu neigt, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Die Untersuchung besteht aus der Beantwortung von Fragebögen und einem persönlichen Gespräch mit einem*einer Psycholog*in. Der Lebenslauf des*der Bewerber*in wird genauer erfragt und für die Verlässlichkeit wichtige Persönlichkeitseigenschaften wie z.B. emotionale Stabilität, soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstkontrolle und Risikobereitschaft werden erfaßt.

Die Untersuchung dauert etwa 2 Stunden. Die Kosten der Untersuchung sind gesetzlich festgelegt (1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §4). Laut Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit kann bei ca. 75 % der Bewerber*innen ein positives Gutachten ausgestellt werden, bei den restlichen 25 % stellen sich teils erhebliche Auffälligkeiten heraus, die einen verlässlichen Umgang mit einer Waffe nicht erwarten lassen.

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